Anpassung der tarifvertraglichen Beendingungsklausel
Neben dem bekannten Gehaltsabschluss, der im Januar 2012 eine Gehaltserhöhung um 1,5 Prozent und im Februar 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 350 Euro vorsieht und dem Umbau der der Altersversorgung für Berufseinsteiger ab 2013, haben sich die Tarifvertragsparteien auch darauf verständigt, im Manteltarifvertrag das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses zwischen Verlag und Redakteur mit Erreichen des Rentenalters an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
Während bisher vorgesehen war, dass das Arbeitsverhältnis des Redakteurs ohne dass es einer Kündigung bedurfte mit Erreichen des 65. Lebensjahres endete, wurde jetzt in § 14 Ziffer 8 MTV das automatische Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt fixiert, zu dem der Redakteure die sozialversicherungsrechtliche Regelaltersrente abschlagsfrei beziehen kann. Hierdurch wird der gesetzlich vorgesehenen schrittweisen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Rechnung getragen.
Den insoweit überarbeiteten Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure finden Sie hier:
Außerdem haben sich DJV und ver.di erklärt, mit jedem tarifgebundenen Zeitschriftenverlag, der von den Regelungen des am 31. Dezember 2010 ausgelaufenen Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften vom 20. März 2009 Gebrauch machen will, unter Beteiligung des VDZ zu verhandeln. Dadurch ist es auch weiterhin möglich, unter Beteiligung der Tarifvertragsparteien bei rückläufigen Vertriebs- und Anzeigenumsätzen Kürzungen von Urlaubsgeld und Jahresleistungen zu vereinbaren und auch die Arbeitszeit zu reduzieren.
Weiterhin wurde vereinbart, dass vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Rechtsprechung Verhandlungen zur Verfallbarkeit von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Mitarbeitern geführt werden.