ARD-App unzulässig – Zeitschriftenverleger begrüßen Entscheidung des Landgerichts Köln
In seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Köln die Bewertung der acht klagenden Zeitungsverlage bestätigt. Danach ist die Tagesschau-App presseähnlich und nach dem Staatsvertrag unzulässig, weil sie nicht sendebezogen ist.
„Wir sehen uns durch das Urteil in unserer Auffassung bestätigt, dass die Beschränkung öffentlich-rechtlicher Online-Presse im Staatsvertrag politisch wirksam sein muss“, so Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im VDZ.