Leistungsschutzrecht
BDZV und VDZ zur Einführung eines Opt-In-Verfahrens durch Google
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, BDZV, sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, VDZ, sind der Meinung, dass Google mit der Einführung eines so genannten Opt-In-Verfahrens das Leistungsschutzrecht anerkennt.
Die Verleger gehen allerdings davon aus, dass das Recht weiterreicht.
Die Frage der Verwertung des Leistungsschutzrechts und insbesondere die Entscheidung, ob Verlage ihre Inhalte dem Dienst Google-News bis auf weiteres kostenlos überlassen, darüber muss das einzelne Unternehmen entscheiden.