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BR24-App: Empfindliche Niederlage für den BR

Medienpolitik

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I, in der es um die Unterlassungsklage von elf bayerischen Tageszeitungsverlagen gegen das Telemedienangebot BR24 ging, hat der Bayerische Rundfunk (BR) eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich der BR strafbewehrt, es zu unterlassen, die streitbefangene Ausgabe von BR24 anzubieten. Die Klägerinnen hatten für das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von BR24 ausgewählt. Außerdem übernimmt der BR sämtliche Kosten des Verfahrens.

Lesen Sie hier die gesamte Mitteilung des VBZV.

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