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Bundestag beschließt Anpassung der Umsatzbesteuerung für Post-Dienstleistungen

Print & Digital Vertrieb Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Das Privileg der Deutschen Post auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist gefallen.

Das Privileg der Deutschen Post auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist gefallen. Der Bundestag stimmte vor wenigen Tagen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, nach dem künftig alle Postunternehmen, die ein flächendeckendes Angebot haben, von der Umsatzsteuer befreit werden können. Mit dem Gesetz passt die Regierung das deutsche Recht den europäischen Richtlinien an. Der Entwurf muss aber noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Befreiung nur für "Universaldienstleister"

Von der Umsatzsteuer ausgenommen werden dem Entwurf zufolge Briefsendungen bis 2000 Gramm, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen. Die Befreiung gilt zudem nur noch für Sendungen von Privatkunden, auf Geschäftspost wird die Umsatzsteuer jetzt hingegen fällig. Die Unternehmen müssen ihre Leistungen dabei ständig und flächendeckend anbieten, also sogenannte Post-Universaldienstleistungen liefern. Für alle anderen Leistungen fällt künftig Umsatzsteuer an.

Um als Universaldienstleister zu gelten, muss die Post bislang beispielsweise im Jahres- und Bundesdurchschnitt 80 Prozent der Briefe binnen eines Werktages nach Aufgabe zustellen. 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen zugestellt werden. Für diesen Dienst ist ein besonderes Zustellernetz notwendig.

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