Datenschutz im Pressevertrieb: Bundesverband Presse-Grosso schließt Reform der EHASTRA ab
Die 2008 durch den Bundesverband Presse-Grosso eingeleitete Reform der Einzelhandelsstrukturanalyse (EHASTRA) ist abgeschlossen. Das Konzept des Grosso-Verbandes erfüllt alle datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Nutzung und Übermittlung der EHASTRA-Daten. Dies teilte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht dem Verband am 20. Dezember 2010 mit. Der Grosso-Verband hatte der Behörde den finalen Abschlussbericht des Datenschutzkonzepts zur Übermittlung von EHASTRA-Daten an Verlage und Nationalvertriebsunternehmen (ND’s) zur Prüfung vorgelegt.
„Mit dem neuen Konzept hat das Presse-Grosso die Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der EHASTRA als ein wichtiges Instrument zur Analyse und Marktbearbeitung geschaffen, mit dem Ziel, den Einzelverkauf von Presse am Point of Sale zu fördern“, betonte Wolfgang Penders, verantwortlicher Fachvorstand Marktanalyse des Grosso-Verbandes.
Damit ist die Reform der EHASTRA abgeschlossen, mit der der aktuellen Diskussion um den angemessenen Schutz personenbezogener Daten und den steigenden Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Einzelhandelsdaten Rechnung getragen wird.