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Der neue „Jugendschutz-Präfix“

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Presse-Grosso, VDZ und BTWE verstärken Jugendschutz im Einzelhandel

Die Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) haben sich zur effektiven Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes auf eine Erweiterung der Pressecodierung von Zeitungen und Zeitschriften geeinigt. Presseprodukte mit beigefügten CDs, CD-ROMs oder DVDs, die mit einer Altersbeschränkung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, werden mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ im EAN-Code versehen. Der neue Branchenstandard, der gemeinsam mit dem Dienstleistungsunternehmen GS1 Germany entwickelt wird, soll spätestens zum 1. Januar 2012 umgesetzt sein.

Der neu zu integrierende Zusatz im Presse-EAN-Code ermöglicht zusätzlich zu der visuellen Jugendschutzkennzeichnung eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassieren von Presse. Nach entsprechender Anpassung der Kassen-Software des Einzelhandels löst die neue  Codierung im Zuge des Scanvorgangs an der Kasse ein akustisches und/oder optisches Signal aus, wodurch das Personal auf die erforderliche Sichtprüfung hingewiesen wird.

Mit dem Projekt kommen die Branchenverbände den Wünschen des Einzelhandels nach, der zur Unterstützung des produktivitätsorientierten Kassen-Checkouts eine softwarebasierte Erkennungsroutine favorisierte. Dies geschieht zusätzlich zu der vorhandenen Kennzeichnung der Presseprodukte wie schon bei anderen jugendschutzrelevanten Warengruppen (wie Tabakwaren oder Alkohol).

Der neue „Jugendschutz-Präfix“ erscheint in allen relevanten GS1 Germany-Publikationen, in dem GTIN/GLN-Handbuch und auch in dem Verlagsbooklet. Spätestens zum 1. Januar 2012 soll es in die betrieblichen Prozesse der Verlage und Handelsstufen Eingang gefunden haben.

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