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Der VDZ zur Anrufung des Vermittlungsausschusses in Sachen 8. GWB-Novelle
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen gesundheitspolitischer und weiterer Regelungen in der 8. GWB-Novelle berührt den Konsens der Parteien und Länder zur Unterstützung des Presse-Grosso nicht. Die Grossoregelung ist nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens. Selbst wenn die Politik in anderen Punkten Veränderungen vornehmen sollte, gehen wir davon aus, dass die Regelung zum Presse-Grosso unverändert und ohne wesentliche Verzögerung in Kraft treten wird.