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Leistungsschutzrecht

DIHK für Schutz des geistigen Eigentums

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Der Vorstand des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, DIHK, hat auf seiner Sitzung am 16.3.2011 "Eckpunkte zum Umgang mit dem Internet - 16 zentrale Aussagen zu Fragen der digitalen Welt" beschlossen. Dort setzt er sich auch mit dem Leistungsschutzrecht der Verleger auseinander und setzt sich für den Schutz des geistigen Eigentums ein:

 

 

"Urheber, Werkmittler und Wirtschaft haben ein Recht darauf, dass ihr geistiges Eigentum gleichermaßen innerhalb als auch außerhalb des Internets respektiert und mit geeigneten Maßnahmen effizient durchgesetzt und geschützt wird.  Dies ist unabdingbar für die Absicherung von gegenwärtigen und zukünftigen Investitionen und deren Verwertungsmöglichkeiten. Das Urheberrecht muss auf Schutzlücken überprüft werden, um diese zu schließen.  Ziel muss es sein, die kulturelle Vielfalt und die Weiterentwicklung unserer zunehmend von Wissensvorsprüngen abhängigen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Ein Leistungsschutzrecht kann dabei eine Rolle spielen. Eine eventuelle Einführung muss zu einem fairen Interessensausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen. Gesetzliche Abgaben sind abzulehnen. Stattdessen könnte in diesem Fall eine Vergütung auf Grundlage freiwilliger Lizenzmodelle erfolgen. Die Schranken des Urheberrechts – wie z.B. das Zitatrecht - dürfen nicht angetastet werden." Die vollständige Erklärung unter: DIHK.de/Presseinformationen.

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