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DLF/@mediasres: „Öffentlich-Rechtliche müssen darauf verzichten, private Verlage mit presseähnlichen Inhalten zu substituieren."

MVFP in den Medien

Prof. Dr. Christoph Fiedler im Interview mit Deutschlandfunk/@mediasres über den Wettbewerbsnachteil, den den die marktwirtschaftlich finanzierte Presse durch die digitale Veröffentlichung presseähnlicher Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erleiden. | @mediasres-Sendung vom 21.10.2024.

DLF/@mediasres

Presseähnlichkeit der Öffentlich-Rechtlichen: Neue Vorschläge, alte Probleme? – Gespräch mit Christoph Fiedler

 

Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Medienverbands der freien Presse, äußert sich kritisch zu den bisherigen Bemühungen, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den privatwirtschaftlichen Verlagen im Online-Journalismus zu schaffen. Fiedler betont, dass der neue Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „zwar kleine Schritte in die richtige Richtung enthält, die jedoch das Grundproblem nicht lösen: Zwar wird der Begriff von Sendungsbegleitung von Texten etwas geschärft, aber leider ist es im Ergebnis nicht so, dass nicht doch ein Substituiererprodukt möglich ist.“

Laut Prof. Dr. Christoph Fiedler sind im Hinblick auf die Online-Publikationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkrete Veränderungen erforderlich. Aufgrund der bisherigen unzureichenden Eigenverantwortung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei es wünschenswert eine klare Regelung durch den Gesetzgeber zu schaffen: 

(…)

„Die Öffentlich-Rechtlichen können weiterhin online ihre Inhalte ausspielen, aber darauf verzichten, private Verlage mit presseähnlichen Artikeln zu substituieren. Entweder man reduziert die Zahl der Artikel so weit, dass der Zeitschriften- oder Zeitungsersatz nicht funktioniert. Oder aber der Schwerpunkt des Angebots liegt wirklich bei Video und Audio und die Texte sind nur ergänzend, damit textlastige Angebote ein Alleinstellungsmerkmal von Zeitungen und Zeitschriften sind.
Das würde funktionieren. Allerdings, ist diese Bereitschaft in den inzwischen über 10 Jahren der Diskussion vonseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht vorhanden gewesen, weshalb es der Gesetzgeber regeln muss.“ 

(…)

„Wenn man etwas in ein Gesetz schreibt, dann ist es durch unabhängige Dritte überprüfbar und das ist der aus unserer Sicht bessere Weg als eine Selbstverpflichtung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten.“

(…)

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