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„Die Agitation des BDI gegen ein Leistungsschutzrecht ist eine ordnungspolitische Verirrung“ – VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner im Zeit-Gastbeitrag auf die Polemik des BDI

 

Wer angenommen hatte, der Bundesverband der Deutschen Industrie stehe konsequent und ohne Ansehung der Branche für die Vertretung von wirtschaftlichen Interessen, reibt sich verwundert die Augen. Seit einiger Zeit exponiert sich der Spitzenverband der deutschen Wirtschaft dadurch, das von der Regierungskoalition in Aussicht gestellte Leistungsschutzrecht geräuschvoll abzulehnen. Wahrheitswidrig und mit abwegigen Argumenten disqualifiziert er berechtigte unternehmerische Ansprüche von Verlagen und setzt sich damit dem Verdacht aus, für den Erhalt unrechtmäßiger Vorteile in einer Grauzone einzutreten. Mit absurden Zahlenspielen wird die Gefährdung von Arbeitsplätzen apostrophiert. Das ist schlicht unseriös.

Um was geht es in Wahrheit beim Leistungsschutzrecht? Mit der Digitalisierung hat sich die Präsenz der Presse multipliziert. So erreicht etwa ein Wochenmagazin fünf Millionen Leser pro Ausgabe, seine online-Ausgabe verzeichnet eine ähnliche Zahl bei 25 Millionen Visits pro Woche. Eine Tageszeitung mit 650.000 Lesern pro Ausgabe erreicht online über drei Millionen Besuche.

Als die Verlagshäuser vor eineinhalb Jahrzehnten begannen, ihre Inhalte ins Netz zu stellen, ahnten sie nicht, welche Dimension die unberechtigte gewerbliche Verwendung ihrer Inhalte einmal haben würde. Das Datennetz ermöglicht es, dass Artikel leicht, schnell und massenhaft vervielfältigt, verbreitet und zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden. Ob Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Branchenblogs etc. – die virale Verbreitung verlagseigener Inhalte hat ständig zugenommen.

Immer mehr gewerbliche Anbieter nutzen systematisch die Inhalte, um Gewinn zu erzielen, ohne dass die Verlage als Inhaber der Urheberrechte daran beteiligt werden. Den „Luxus“, dass das verlegerische Investitionsrisiko – der Aufwand für Organisation, Vermarktung, Personal und Vertrieb – weiter von Trittbrettfahrern genutzt wird, wollen und können sich Verlage immer weniger leisten.

Den Verlegern kommt es darauf an, dass ihr Investitionseinsatz respektiert und geschützt wird, weil er ansonsten austrocknet, weil es sonst immer schwieriger wird, Qualitätspresse zu finanzieren. Was die Verleger gerade nicht wollen, sind Zwangsabgaben oder eine „Internetgebühr“, eine Formulierung, mit der das unternehmerische Anliegen diskreditiert werden soll, auch vom BDI (siehe dazu Beitrag von Dieter Schweer in der Zeit vom 10.3.2011). Es ist falsch und unseriös, die Forderung der Verlage nach einem Ausgleich für eine entgeltfreie Bereicherung als „Subvention“ zu deklarieren. In Deutschland werden jährlich 22 Mrd. Euro Wirtschaftssubventionen an verschiedenste Empfänger geleistet, die Presse darf sich solcher Mittel nicht bedienen.

Presse muss staatsfern sein und bleiben, um ihre im Grundgesetz normierte Kontrollfunktion ausüben zu können. Behauptungen, das Internet werde durch das Leistungsschutzrecht in seiner Freiheit eingeschränkt, sind – gelinde gesagt – frivol. Das Leistungsschutzrecht soll weder das Zitierrecht, noch Links, noch private Kopien einschränken; bei gewerblicher Verwendung allerdings fordern wir eine Lizenz.

Die Verlage wollen nichts anderes als ihr Urheberrecht auch im Netz, ein Recht, das in der Film-, Fernseh- und Musikbranche längst selbstverständlich ist. Ein solches Recht ergänzt ihre Anstrengungen, mehr digitale Paid Content-Modelle zu entwickeln, wofür vor allem das iPad eine neue Chance bietet. Zu fordern, die Verlage sollten auf ein Leistungsschutzrecht verzichten und mehr Paid-Content-Modelle entwickeln, löst das Problem nicht. Denn auch gekaufte Inhalte werden missbräuchlich kopiert und weiterverkauft. Wir brauchen beides, mehr Bezahlmodelle und mehr Schutz gegen Missbrauch.

Es ist erstaunlich, dass der BDI gerade Verlagen mit ihrer wichtigen Vernetzungs- und Kommunikationsfunktion für die deutsche Wirtschaft genau das verwehrt, was für andere Branchen selbstverständlich ist. Würde der BDI seine Position beim Leistungsschutzrecht konsequent auf alle Wirtschaftsbereiche anwenden, müsste er fordern, dass Produkte mit dem Gütesiegel „Made in Germany“ kostenlos kopiert werden dürfen - ob Bagger oder Walzkraftwerk. Der BDI weiß offenbar nicht mehr, was Wirtschaft und Wirtschaften bedeutet. Der Spitzenverband der deutschen Industrie sollte seine Verirrung noch einmal gründlich überdenken.



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