E-Rechnung, Wachstumschancengesetz, Meldepflicht
Einführung der E-Rechnung zwischen Unternehmen zum 1. Januar 2025
Durch das Wachstumschancengesetz wird am 1.1.2025 die obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen eingeführt.
Die Einführung der E-Rechnung geschieht als erster Schritt hin zur Einführung einer transaktionsbezogenen Meldepflicht. Sie erfolgt auch im Vorgriff auf die anstehende „VAT in the Digital Age“-MwSt-Reform, deren Inkrafttreten zum 01.01.2028 geplant ist.
Für seine Mitglieder hat der MVFP eine Handreichung erstellt, die einen Überblick über die Bedeutung und Folgen der Einführung der E-Rechnung im Bereich B2B gibt.
Interessierte MVFP-Mitglieder können die Handreichung per Mail bei Heike Platte (heike.platte[a]mvfp.de) anfordern.