Erneut Diskussionen über Bestätigungslösung im Telefonmarketing
Einige Verbraucherschutzminister fordern erneut die Bestätigungslösung im Telefonmarketing. Ein entsprechendes Vorhaben war in der letzten Legislaturperiode nicht weiterverfolgt worden. Danach sollen telefonisch geschlossene Verbraucherverträge im Zuge unerlaubter Telefonwerbung erst wirksam werden, wenn der Verbraucher den Vertrag schriftlich bestätigt hat. Die Verbraucherschutzminister der Länder werden auf ihrer Herbstkonferenz am 16./17. September über eine erneute Initiative beraten.
Im Vorfeld dieser Konferenz hat sich der VDZ an die Landesregierungen gewandt und darauf hingewiesen, dass ein solches Bestätigungserfordernis keine Lösung, sondern eine Belastung seriöser Unternehmen ohne Wirkung für Rechtsbrecher darstellt. Insbesondere wenn unter dem Deckmantel angeblicher Gewinnspielteilnahmen Kontodaten für rechtswidrige Abbuchungen erschlichen werden oder wenn Verbraucher durch Anrufe über vorgetäuschte Gewinne auf kostenpflichtige Rufnummern gelockt werden, handelt es sich um kriminelle Machenschaften, die nach geltenden Recht verfolgt und geahndet werden müssen. Soweit in diesem Bereich eine unzureichende Ausstattung der zuständigen Stellen einen wirksamen Verbraucherschutz verhindert, muss der entsprechende Gesetzesvollzug verbessert werden.