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EU-Parlament setzt Pressefreiheit aufs Spiel

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Abstimmung zum EU-Datenschutz gefährdet journalistische Datenverarbeitung von der Recherche bis zur Veröffentlichung – Erhalt der Abo-Leserschaft soll weiter erschwert werden

Die jüngste erfolgreiche Abstimmung des bei der EU federführenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments über einen Kompromiss zur EU-Datenschutzverordnung stößt auf deutliche Kritik im VDZ sowie im BDZV, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Bereits im Vorfeld wurde von Verbandsseite vor den Konsequenzen einer erfolgreichen Abstimmung gewarnt. Neben der Gefährdung journalistischer Datenverarbeitung von der Recherche bis zur Veröffentlichung würde zudem der Erhalt der Abo-Leserschaft weiter erschwert werden.

"Die Presse- und Medienfreiheit steht auf dem Spiel, wenn der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten die journalistisch-redaktionelle Freiheit wie geplant zusammenstreicht und ihren Schutz noch unter das geltende Niveau absenkt", erklärte Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik im VDZ in Berlin. "Da die Verbote der neuen Datenschutzverordnung die Redaktionen intensiver treffen als die geltende Richtlinie, muss auch der Schutz der journalistischen Datenverarbeitung in der Verordnung gestärkt werden".

"Alles andere ist ein Angriff auf die Presse- und Medienfreiheit.", erläuterte Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsführung im BDZV, und fuhr fort: "Pressefreiheit gibt es nur mit robusten Ausnahmen vom Datenschutzrecht für die journalistische Datenverarbeitung, die selbst in Deutschland mühsam erkämpft werden mussten."

Der zur Abstimmung gestellte Kompromisstext verzichtet auf Wunsch von Grünen, Sozialisten und Liberalen auf einen unmittelbaren und umfassenden Schutz journalistischer Datenverarbeitung und wendet sich damit gegen den Industrie- und den Rechtsausschuss des EU-Parlaments. Beide Ausschüsse hatten mit konservativ-liberalen Mehrheiten die notwendige Stärkung des Schutzes journalistischer Datenverarbeitung von der Recherche bis zu Veröffentlichung beschlossen. Stattdessen negiert der Kompromiss im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten essentielle Bedingungen von Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit.

Im System der unmittelbar geltenden neuen EU-Datenschutzverordnung, die auch die journalistische Datenverarbeitung unmittelbar beschneiden wird, muss ein angemessener Schutz der Pressefreiheit drei Voraussetzungen erfüllen. Der Schutz der Redaktionen muss  – wie die ganze Verordnung – ebenfalls unmittelbar gelten, er muss die "journalistische Datenverarbeitung" schützen, und er muss zweifelsfreie Ausnahmen von Datenschutzaufsicht und Datenschutzrecht anordnen. Alle drei Bedingungen verfehlt der Kompromiss, der lediglich den Mitgliedsstaaten aufgibt, Ausnahmen vorzusehen, wo immer es zum Ausgleich von Datenschutz und Meinungsfreiheit notwendig ist.

(1) Der Kompromiss erstreckt zwar die Verbote der Datenschutzverordnung – wie etwa spezielle Verbote der Veröffentlichung politischer Ansichten von Personen – unmittelbar auf die journalistische Datenverarbeitung, verweist für den Schutz vor diesen Verboten aber auf künftige Gesetze der Mitgliedsstaaten. Die Parlamentarier entscheiden also unmittelbar über weitgehende Freiheitsschranken für die Medien, verweigern aber die Entscheidung über einen gleichwertigen, d. h. ebenfalls unmittelbaren Schutz der Medien. Das ist umso befremdlicher als der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten bekannt dafür ist, immer wieder Vorkehrungen zum Schutz der Medienfreiheit in Europa einzufordern. Stattdessen schaffen die Parlamentarier neue und vermeidbare erhebliche Bedrohungen für die Pressefreiheit. Denn ein bloßes Fortbestehen des derzeitigen Schutzniveaus der Redaktionen setzt neue Gesetze und entsprechende politische Diskussionen in allen Mitgliedsstaaten voraus. Nicht zuletzt der Streit um den derzeit geltenden deutschen Schutz des § 41 BDSG hat gezeigt, dass das – nicht nur in Ungarn – die Gelegenheit sein kann, Bestrebungen zu stärkerer behördlicher Kontrolle der Presse und anderer Medien nachzugeben.

(2) Die Gefahren für den bloßen Erhalt des heutigen Schutzniveaus sind umso größer als der Kompromiss keine zweifelsfreien Verpflichtungen zu Ausnahmen von Datenschutzaufsicht und materiellen Verboten mehr enthält. Stattdessen lässt sich der Verweis auf den Ausgleich von Datenschutz und Meinungsfreiheit als Abwägungsklausel deuten, mit der auch eine Aufsicht der Datenschutzbehörden über redaktionelle Inhalte vereinbar sein könnte. Insoweit stellt sich das Parlament auch gegen den Entwurf der EU-Kommission, der zwar ebenfalls keine unmittelbare Anwendung der Schutzklausel vorsieht, immerhin aber die fraglichen Ausnahmen zweifelsfrei anordnet.

(3) Indem der Kompromiss die journalistische Datenverarbeitung als Schutzgut streicht, ist in keiner Weise mehr gesichert, dass die redaktionelle Datenverarbeitung von Recherche und Quellenschutz über Redaktionsarchiv bis hin zu Online-Veröffentlichung und Online-Archiv vom Datenschutzrecht und von der Datenschutzaufsicht ausgenommen werden müssen. Der Wunsch, auch die nicht-journalistische Meinungsäußerung bspw. in einem Online-Forum besser zu schützen, kann diese Streichung in keinem Fall rechtfertigen. Das gilt schon deshalb, weil eine Ergänzung des ungeschmälerten Schutzes journalistischer Datenverarbeitung um weitere Formen der Meinungsäußerung unproblematisch möglich ist.

Sollte der Ausschuss den Kompromiss dennoch beschließen, darf das Plenum des Europaparlaments diese Haltung zur Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit nicht akzeptieren. Es wäre fatal, wenn die Verhandlungsführer des EU-Parlaments mit einer derart schwachen Position in sog. Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat gehen würden.

Erhalt der Abo-Leserschaft soll weiter erschwert werden

Auch die Bedingungen der für Zeitungen und Zeitschriften unverzichtbaren adressierten Leserwerbung will der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten auf Wunsch von Grünen, Sozialisten und Liberalen deutlich verschlechtern. Europaweit ist die adressierte Ansprache potenzieller Zeitschriften- und Zeitungsleser Bedingung publizistisch und ökonomisch erfolgreicher und unabhängiger Presse. Große Teile der Abonnementauflagen hängen von entsprechendem Direktmarketing ab. Zwar konnten noch weitergehende und für Presse wie Fachpresse katastrophale Restriktionen verhindert werden. Dennoch soll der Kompromiss die für Zwecke dieses Direktmarketing nötige Datenverarbeitung erheblich beschneiden und greift dabei systemwidrig in Wertungen des europäischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechtes ein. Eine erste Bewertung lässt hoffen, dass das neue Recht die Möglichkeiten deutscher Publikums- und Fachverlage nicht im Kern treffen wird. Es werden jedoch legitime und in vielen Mitgliedsstaaten legale Formen der adressierten Kunden- und Leserwerbung nunmehr datenschutzrechtlich verboten, die in einigen Ländern für bis zu mehr als die Hälfte der Abonnementauflagen verantwortlich sind.

Die Bescheidungen der Datenverarbeitung zum Zwecke des adressierten Direktmarketing im Rahmen einer Widerspruchslösung werden über den Bereich abonnierbarer Medien hinaus aller Voraussicht nach zudem den Effekt haben, Geschäftsmöglichkeiten und Umsätze von tausenden europäischen Unternehmen weg und hin zu wenigen Internet-Login-Giganten zu verschieben. Denn Unternehmen wie Facebook, Amazon oder Google können aufgrund millionenfacher Logins die interessenbasierte Ansprache realisieren, die Unternehmen ohne solche Login-Geschäftsmodelle nun noch weiter erschwert werden soll.

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