Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation
Leistungsschutzrecht

Google erpresst Rechteinhaber

Leistungsschutzrecht Medienpolitik Startseite Leistungsschutzrecht

Google hat heute angekündigt, auf den Google-Oberflächen keine Ausschnitte aus Presseerzeugnissen der von der VG Media vertretenen Presseverlage mehr anzuzeigen. Google diskriminiert damit diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchen. Die Inhalte derjenigen Presseverleger, die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen, stellt Google weiterhin dar.

Die Wahrnehmung und Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts, welches den Presseverlegern vom Gesetzgeber erst zum 1. August 2013 gewährt wurde, um ihnen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte zu sichern, wird von Google nun zum Anlass genommen, eine Marktmacht von 93 Prozent zu Lasten der Presseverleger zu missbrauchen. Ziel Googles ist es offensichtlich, die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte zu erzwingen und das Gesetz des Deutschen Bundestages leerlaufen zu lassen.

Nahezu alle Verlage haben zwar im Sommer 2013 auf Druck Googles Erklärungen abgegeben, wonach man die streitige Auseinandersetzung auf Zahlung einer angemessenen Vergütung aus dem Presseleistungsschutzrecht vorübergehend bis zu einer Wahrnehmung der Rechte durch die VG Media oder eine individuelle Rechtedurchsetzung zurückstelle. Keiner der bei der VG Media organisierten Verlage hat Google aber aufgefordert, die verlegerischen Inhalte auf irgendeiner der Google-Oberflächen nicht mehr anzuzeigen. Den Presseverlagen geht es lediglich um eine ungehinderte Durchsetzung der Ansprüche auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Diese darf nicht auf kartellrechtswidrige Weise vereitelt werden.

Der Geschäftsführer der VG Media, Markus Runde: "Es geht den Presseverlegern um eine angemessene Vergütung aus der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts. Das ist der urheberrechtliche Teil dieses Sachverhaltes, der nur von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt und den Zivilgerichten geklärt werden kann. Das Kartellrecht hat die ungehinderte Rechtsdurchsetzung dort sicherzustellen, wo ein Marktbeherrscher seine Macht missbräuchlich nutzt, um unentgeltliche Nutzung zu erzwingen. Nun liegt es am Bundeskartellamt, das Verhalten von Google, wie angekündigt, zu überprüfen."


Über die VG Media.
Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Medienunternehmen mit Sitz in Berlin. Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater TV- und Radiosender sowie über 200 digitale verlegerische Angebote.

Druckansicht Seite weiterempfehlen