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Bericht von der Jahrestagung des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Bayern „Auf Papier und digital – journalistische Qualität zählt“

Das medienpolitische Engagement für die Verlage ist wichtiger denn je! Dies war eine der Hauptbotschaften der Jahrestagung des VZB am 26.5.2011 im Münchner Künstlerhaus am Lenbachplatz. Notwendig ist der Einsatz vor allem deswegen, weil mit den immer komplexeren verlegerischen Aufgaben immer differenziertere medienrechtliche Aufgaben einhergehen.

Dr. Klaus Driever, Vorsitzender des VZB, stellte in seiner Ansprache vor rund 70 Verlegern und Gästen den Zusammenhang zwischen Medienpolitik und der Ausgangssituation im Zeitschriftenmarkt her: „Zeitschriften sind beliebt“. Über 70 Mio. Deutsche seien regelmäßige Leser. „Unser Leser lieben Zeitschriften.“ Doch unter der Oberfläche passiere einiges. Neue Strukturen entstünden, und bei der Gestaltung wichtiger Fragen „läuft für die Verlage nichts von alleine“, vor allem angesichts eines Trends zu immer stärkerer Regulierung.

Dies war der Anknüpfungspunkt für einen der beiden Hauptredner, Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im VDZ. "In Brüssel kommen oft mehr Bestrebungen der Regulierung als der Deregulierung." Und das treffe zusammen mit einer immer anspruchsvolleren medienpolitischen Aufgabe, um die Freiheit der Presse und der Verleger zu erhalten.

Im Zuge der Teildigitalisierung der Presse werde die Arbeit der Verleger anspruchsvoller, kleinteiliger und aufreibender – mit einem exponentiellen Wachstum der Baustellen. Die Anforderungen würden immer differenzierter mit zu geringen Deckungsbeiträgen der Online-Presse. Dies habe auch Ausstrahlung auf die Medienpolitik. Die Anforderungen an diese erhöhten sich, um die neue Rechts- an die differenzierte verlegerische Wirklichkeit anzupassen. Dies sei ein mühseliger, kleinteiliger Prozess, der aber geleistet werden müsse. Wenn es keine Alternative zu mühseliger Kleinarbeit gebe, dann doch zwei Leitlinien: 1. Keine weitere Verschlechterung des Rechtsrahmens für die Presse als Existenzminimum vernünftiger Medienpolitik und 2. Verbesserungen des Rechtsrahmens, wo irgend möglich.

Fiedler nannte die acht wesentlichen Baustellen des Rechtsrahmens für eine technologieneutrale Presse, die in Berührung mit wenigstens 15 nationalen und europäischen Gesetzen stünden. Dazu gehören:

1. Die Schaffung technologieneutraler Pressefreiheit

Fiedler forderte die konsequente Sicherung der Pressefreiheit online wie offline. Die Presse dürfe online nicht stärker als offline beschränkt werden. Die Pressefreiheit müsse in allen einschlägigen Gesetzen konsequent umgesetzt werden. Dazu zähle ebenso der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien als auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

2. Der Glücksspielstaatsvertrag

Die Liberalisierung der Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten helfe der Werbefreiheit als eine unverzichtbare Voraussetzung für die Pressefreiheit. Es sei Grundlage jeder vernünftigen Medienpolitik, die Werbefreiheit auf allen Ebenen zu verteidigen.

3. Digitale Presseverteilplattformen wie Apple oder Google

Fiedler betonte, dass marktbeherrschende Plattformen Risiken nicht nur für die ökonomischen Märkte, sondern auch für den freien Meinungsmarkt bedeuteten. Zwar zunächst ein Fall für das Kartellrecht, könne die Regulierung digitaler Plattformen aber auch eine Aufgabe der Medienpolitik werden.

4. Das Urheberrecht

Kernanliegen sei das Leistungsschutzrecht, weil es im digitalen Zeitalter nicht mehr genüge, die Verlage auf die verstreuten und unterschiedlich abgeleiteten Rechte der Urheber zu verweisen. Es schütze die Entscheidungsfreiheit des Verlegers über die Vermarktung des Presseerzeugnisses, ohne die eine freie Presse unmöglich und die online anders nicht zu sichern sei.

5. Der Vertrieb von Zeitschriften im Weg des Direktmarketings

Lesen müsse verkauft werden können, und Direktmarketing sei unverzichtbar für den Erhalt der Lesekultur und der Leserschaft. Weil Zeitschriftenabonnements erklärungsbedürftige Produkte ohne Ladenlokal seien, seien die Verlage angewiesen, die natürliche Fluktuation von bis zu 30 Prozent der Abonnenten pro Jahr durch Direktmarketing über alle relevanten Kommunikationswege auszugleichen, Brief, Internet und Telefon. Deshalb sei jede weitere Verschlechterung des ohnehin schon belasteten Rechtsrahmens abzulehnen.

6. Öffentlich-rechtliche digitale Presse

Verleger und gebührenfinanzierter Rundfunk könnten sich zwar bei gemeinsamen Interessen gegenseitig unterstützen wie beim angemessenen Schutz journalistischer Quellen. Gleichwohl sei deutlich zu machen, dass die Verleger den Weg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu digitaler Gratis-Presse nicht akzeptieren könnten. Dies verschärfe das Problem der staatlich zwangsfinanzierten Wettbewerbsverzerrung. Auch VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner machte hier deutlich, dass kostenpflichtige digitale Presseabos von Verlagen gegen staatlich zwangsfinanzierte Apps schwer bestehen könnten.

7. Reduzierte Mehrwertsteuer für die technologieneutrale Presse

Die Erstreckung der reduzierten Mehrwertsteuer auf die digitale Presse sei eine unverzichtbare Anpassung des Rechtsrahmens an die veränderten Realitäten. Dies sei keine neue Unterstützung, sondern Erhalt für denjenigen Teil der Presse, der nicht mehr gedruckt, sondern digital vertrieben werde.

8. Der Quellenschutz

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Pressefreiheitsstärkungsgesetz sei ein richtiger Schritt; es seien jedoch noch Korrekturen bei der Ausspähungsmöglichkeit vertraulicher Kommunikation der Redaktionen notwendig.

Dr. Fiedler fasste noch einmal zusammen, dass Zeitschriftenpresse nur noch technologieneutral verständlich sei. Und genauso gelte das für die Medienpolitik. „Sie muss für all diese Verbreitungswege Gesetze schaffen, die erstens eine robuste Pressefreiheit und zweitens die Chance einer staatsunabhängigen Finanzierung der Verlage im wirtschaftlichen Wettbewerb auch unter erschwerten Bedingungen ermöglichen.“

Die Rede und die Antworten darauf durch den Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Marcel Huber, machten die Tagung des VZB zu einem hochwertigen medienpolitischen Dialog.

Er bekannte sich zu einer starken Presse: „Unsere Demokratie braucht starke Leitmedien, unsere Demokratie braucht Qualitätsmedien, objektive Berichterstattung und Vielfalt.“ Dabei komme den Zeitschriften die Aufgabe zu, Informationen einzuordnen, zu bewerten und in einen Gesamtzusammenhang zu bringen.

Sie müsse sich inmitten einer medienpolitischen und technischen Übergangsphase behaupten. „Mit einer Gratismentalität wird man dem hohen Standard nicht gerecht werden. Wir brauchen seriöse Medien, wir vertrauen auf die vierte Gewalt.“ Er sei sich der aufgezeigten Baustellen voll bewusst und schloss sich der Forderung nach einer technologie-neutralen Pressefreiheit an.

So stehe die bayerische Staatsregierung auch zum Leistungsschutzrecht. „Wenn Dienste wie Suchmaschinen mit fremden Qualitätsinhalten Geld verdienen, brauchen wir faire Regelungen für den Leistungsschutz.“

Zur öffentlich-rechtlichen Digital-Expansion merkte er an, dass Grenzen zu beachten seien, die klassischen TV-Anbieter aber auch auf den Medienbruch reagieren müssten, das gestreamte Angebot sei eine erhebliche Herausforderung für die TV-Betreiber.

Er rief den Verlegern abschließend zu „Setzen Sie die Standards bei Qualität und Informationsgehalt. Bleiben Sie Gestalter der Medienlandschaft.“

 

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