Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation

Jahresvorschau Medienpolitik 2016

Medienpolitik

Der skeptische Optimismus der Prognose für 2015 (PRINT&more 4/2014) war nicht ganz unberechtigt. Drohende massive Verschlechterungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Werbefreiheit und Urheberrecht konnten weitgehend verhindert werden. Andererseits kamen auch die wenigen positiven Politikprojekte kaum voran.

Mehr als optimistischen Skeptizismus erlaubt auch der Ausblick auf 2016 nicht. Die Große Koalition in Berlin wird im kommenden Jahr ihre Versprechen in Sachen Suchmaschinenneutralität, reduzierter Mehrwertsteuer für Digitalprodukte oder erleichterter Kooperationen kaum in die Tat umsetzen.
Hingegen wird Bundesjustizminister Maas Änderungen des Urhebervertragsrechts zulasten der privaten Presse vorantreiben. Die dabei vorgeschlagenen gesetzgeberischen Eingriffe zur hoheitlichen Erzwingung von Entgelten, die sich in Tarif- und Vergütungsverhandlungen nicht abbilden lassen, werden letztlich der freien Presse und dem Journalismus in Deutschland schaden. Und Bundeswirtschasminister Gabriel, federführend für die deutsche Position zu einigen neuen EU-Werbebeschränkungen, wird in Brüssel im Zweifel nicht mit dem nötigen Nachdruck auftreten.
Zu Recht fragt man sich da, was zu alldem die CDU/CSU-Ministerien sagen. CSU-Landwirtschasminister Schmidt jedenfalls will ohne Anlass oder gar Grund Vorschriften zum Schutz der Presse im Tabakwerbeverbotsrecht streichen.

Neues EU-Datenschutzrecht


Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wird darüber entscheiden, inwieweit adressierte Leserwerbung, interessenbasierte Online-Werbung, E-Commerce-Anwendungen sowie Frei- und Wechselversand der Fachpresse zulässig bleiben. 2015 war das Jahr der Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedstaaten. Wieder ging es aus Verlegersicht in erster Linie um die vielfach, aber nicht in jeder Frage erfolgreiche Abwehr erweiterter Übertreibungen des Datenschutzes, die im medialen Sprachgebrauch als Ausverkauf des Datenschutzes an die Industrie gilt. Sicher ist, dass das neue Recht vielfach die Balance zulasten der Datenverarbeitung verschieben und bis zur Klärung durch die Gerichte erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen wird. Darüber hinaus werden neue Informations- und Begründungslasten die Unternehmen belasten. Gewinner des Spiels dürften letztlich die Log-in-Plattformgiganten sein, die Millionen Einwilligungen erhalten und so anders als beispielsweise viele Verleger zusätzliche Schranken für die Datenverarbeitung kaum spüren werden. So wird die nicht vor Ende 2017 in Kraft tretende Verordnung wahrscheinlich die Ungleichheit zwischen datenarmen Verlegern und datenreichen Plattformen weiter verschärfen.

Effektiver Urheberrechtsschutz


Ein effektiver Urheberrechtsschutz ist für die Presse als marktwirtscha liches, staatsunabhängig finanziertes journalistisches Produkt unverzichtbar. Dennoch sind allein die Presseverleger – anders als Rundfunk, Musik- und Filmproduzenten – nicht als Rechteinhaber im einschlägigen EU-Urheberrecht genannt. Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht misslich. Zum einen werden im Internet Presseprodukte und Ausschnitte von Presseprodukten millionenfach von Dritten verwertet, ohne dass den Verlegern ein ausreichender oder auch nur überhaupt ein Schutz im EU-Urheberrecht zusteht. Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof mit der "Reprobel"-Entscheidung verdeutlicht, dass Werkmittler, die nicht in den einschlägigen Rechtekatalogen des EU-Urheberrechts geführt werden, im digitalen EU-Urheberrecht schlicht rechtlos sind. Es ist also höchste Zeit, dass auch die Presseverleger in die einschlägigen Rechtekataloge auf genommen werden. Wenn EU-Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament dazu nicht in der Lage sein sollten, würden sie minimale An forderungen an die Rahmenbedingungen freier und staatsunabhängig finanzierter Presse in Europa verfehlen.

Werbebeschränkungen

In Zeiten insgesamt eher rückläufiger oder doch stagnierender Werbeeinnahmen ist die Freiheit von weiteren regulatorischen Werbebeschränkungen umso wichtiger. Dennoch legt die EU-Kommission Pläne für neue Zwangsinformationen in der Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte vor, und dennoch stellt sich die Bundesregierung nur zögernd und halbherzig gegen das Vorhaben.

Missbrauchsverfahren gegen Google

Die Generaldirektion Wettbewerb unter EU-Kommissarin Vestager betreibt das Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenmonopolisten Google weiter. Eine Entscheidung über eine Untersagung der Selbstbegünstigung des Monopolisten als Missbrauch ist noch nicht gefallen. Sie ist jedoch unverzichtbar, um wenigstens ein Mindestmaß an Fairness trotz eines an sich schon problematischen Monopols zu sichern. Nötigen falls muss der Gesetzgeber ein Diskriminierungsverbot erlassen.

Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte?

Der Ankündigung von EU-Präsident Juncker, den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf die digitale Presse vorzulegen, ist bislang keine erkennbare Tat gefolgt. Tatsäch lich entscheidend ist aber auch, dass die Bundesregierung in Gestalt des Bundesfinanzministers und der Bundeskanzlerin bei anderen Regierungen für diese Position wirbt. Denn alle EU-Finanzminister müssen der nötigen Rechtsänderung zustimmen. Wie überzeugend wird Bundesfinanzminister Schäuble da auftreten? In Berlin beanstandet er es allein bei den Büchern jedenfalls für die Vergangenheit nicht, wenn Kombiverkäufe von Buch und E-Book einheitlich mit sieben Prozent besteuert wur den. Demgegenüber

verlangt er ohne jede Not, gegen das Votum des Bundeswirtschasministeriums und letztlich in willkürlicher Entscheidung, von Zeitschriften- und Zeitungsverlegern die Nachversteuerung fiktiver Umsatzanteile von E-Paper-Zugaben zu 19 Prozent.

Erleichterung im Kartellrecht bei Kooperationen


Positive Anzeichen gibt es in der Frage der Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen von Presseverlagen im Kartellrecht. Das Bundeswirtschasministerium will wohl  mit der 9. GWB-Novelle auch Vorschläge zugunsten der Presseverleger vorlegen. Ob diese allerdings hinreichend robust und praxistauglich sein werden, steht noch in den Sternen.

Druckansicht Seite weiterempfehlen