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Jugendschutz : Neue Präfixlösung vom Einzelhandel erfolgreich angenommen.

Print & Digital Vertrieb

Der neue Branchenstandard bei der Codierung von Presseprodukten jeweils auf der Titelseite erleichtert den Einzelhändlern die Überprüfung jugendschutzrechtlicher Vorgaben

Die Gewährleistung eines effektiven Jugendschutzes für Presseprodukte an der Ladenkasse hat laut Bundesverband Presse-Grosso seit Beginn des Jahres große Fortschritte erzielt. „Die Einführung des neuen Jugendschutzpräfix im EAN-Barcode auf Printprodukten mit beigefügter CD, CD-ROM oder DVD mit Altersbeschränkung ist vom Pressehandel engagiert angenommen und umgesetzt worden“, sagt Udo Schlaghecken, Projektleiter des Bundesverbandes Presse-Grosso. „Ich freue mich, dass die breit angelegte Informationskampagne der Presse-Grossisten, der verbandsseitigen Großkundenbetreuer (GKB) sowie der Marketing-Kommission erfolgreich war.“

Über die bisherige Kontrolle der aufgedruckten Alterskennzeichen per Inaugenscheinnahme durch die Fachkraft an der Kasse hinaus erfolgt bei entsprechenden ausgerüsteten Kassen nun automatisch ein akustisches und visuelles Signal, sobald ein Presseprodukt mit Jugendschutzpräfix im Barcode über den Scanner gezogen wird. Die Einführung dieses innovativen  technischen Verfahrens ist nach ersten Analysen des Fachressorts Marktanalyse im Bundesverband Presse-Grosso erfolgreich zum Stichtag 1. Januar 2012 gestartet. Mehr als 80 Prozent der Einzelhändler, die sich am dem ECR-Projekt „Verkaufstägliche Marktbeobachtung am Point of Sale (VMP)“ des Bundesverbandes beteiligen, haben bereits das erforderliche Softwareupdate für die Kassensysteme aufgespielt. „Soweit noch Umsetzungslücken erkannt werden, können diese jetzt gezielt nachgearbeitet werden“, erläutert Schlaghecken. Er danke den Projektpartnern – den Verlagen für die Nutzung des Jugendschutzpräfix, den Grosso-Firmen und GKB-Kollegen für die intensive Beratung des Einzelhandels und die Adaption der innerbetrieblichen Prozesse sowie den Einzelhändlern selbst für die softwaretechnische Anpassung der Kassensysteme. „Die gemeinsamen Anstrengungen“, so Schlaghecken, „erleichtern die Einhaltung der Jugendschutz-anforderungen im Einzelhandel maßgeblich.“

Auf die Einführung der Jugendschutzpräfixe im EAN-Code hatten sich die Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso (BVPG), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband des Tabakwareneinzelhandels (BTWE) in Zusammenarbeit mit der Kölner Koordinationsorganisation GS1 Germany verständigt (siehe VDZ-Meldung vom 04.11.2011: Jugendschutz-Präfixe für Presse-Produkte mit Datenträger und Altersbeschränkung). In den nächsten Wochen wird der Bundesverband Presse-Grosso in Zusammenarbeit mit der VDZ-Projektgruppe Regulierung den Projektfortschritt evaluieren. Im Fokus stehen dabei auch die durchgehenden VMP-Datenmeldungen, die eine ordnungsgemäße Implementierung der neuen Software auf den Kassensystemen des Einzelhandels voraussetzen.

Quelle: Grosso-Verband

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