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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Klage gegen Tagesschau-App

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„Notwendiger Schritt“

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger unterstützt die Klage von acht Verlagen gegen die Tagesschau-App. Nachdem die Rundfunkanstalten das gesetzliche Verbot sendungsunabhängiger presseähnlicher Angebote in einer Weise auslegen, dass es komplett leerläuft, sind nun die Gerichte zu einer Entscheidung berufen. Zwei Szenarien sind möglich, zwischen denen je nach weiterem Verlauf des Verfahrens erst das Bundesverfassungsgericht verbindlich entscheiden wird:

  1. Die fraglichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verbieten bei sachgerechter Auslegung sendungsunabhängige pressemäßige Artikel mit und ohne Bild in öffentlich-rechtlichen Digitalangeboten. Damit werden die digitalen Angebote von ARD und ZDF auf den Grundversorgungsauftrag technologieneutralen Fernsehens und Hörfunks begrenzt. Texte und Bilder sind ebenfalls zulässig, aber eben nur als unterstützende Ergänzung der linear oder auf Abruf angebotenen Sendungen. Die pressemäßige Berichterstattung in Text und Bild bleibt dann digital wie gedruckt frei von wettbewerbsverzerrender staatlich zwangsfinanzierter Konkurrenz.
    Eine solche Auftragsschranke ist nach Ansicht der Verleger nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern geboten. Und mit dem video- und audiozentrierten Angebot der Öffentlich-Rechtlichen sowie dem text- und bildlastigen Angebot der privaten Presse wird dann die Ergänzung der Qualitätsmedien auch im Internet realisiert, von der ARD und ZDF gerne sprechen.
  2. Die Gerichte folgen der Ansicht von ARD und ZDF, nach der die gesetzliche Beschränkung öffentlich-rechtlicher digitaler Presse praktisch leerläuft. Dann ist für den Gesetzgeber klar, dass sein Beschränkungsversuch untauglich war und müssen die Länder die Schranke im Rundfunk- und Telemedienstaatsvertrag klarer formulieren. Es ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass die EU wieder mit ins Spiel kommt.
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