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Kommission veröffentlicht Vorschlag zu Wohnimmobilienkreditverträgen

Medienpolitik Technologieneutrale Pressefreiheit

Ende März hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält unter anderem auch Vorgaben für Zwangsinformationen in der Werbung. Erforderlich sind danach u.a. Angaben zum Gesamtbetrag, Effektivzins, Laufzeit, Anzahl der Ratenzahlungen etc. Diese Vorgaben sind in Deutschland bereits durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge in der Preisangabenverordnung erfüllt.

Neu ist jedoch, dass in die Werbung für Wohnimmobilienkreditverträge zusätzlich ein Warnhinweis aufgenommen werden soll, dass im Falle der Nichteinhaltung der aus dem Kreditvertrag erwachsenden Verpflichtungen das Risiko des Verlustes der Immobilie besteht. Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Vorschlags hat der VDZ darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung der bereits geltenden umfangreichen Vorgaben für die Werbung für Finanzprodukte äußerst problematisch wäre und die Finanzierung der freien Presse bedroht. Die europäischen Verlegerverbände haben sich dieser Position angeschlossen.

Der VDZ wird sich im Rahmen der nun anstehenden Diskussionen im Parlament weiter dafür einsetzen, dass eine problematische Ausweitung der Zwangsinformationen in der Werbung vermieden wird.

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