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Missbrauch eines Monopols

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VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer drängt EU zur Umsetzung des Kartellrechts - Interview mit Deutschlandradio Kultur

Der Verband der Zeitschriftenverleger wirft Google vor, Suchergebnisse zu manipulieren. Er beteiligt sich deshalb an einer Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission. Verbandschef Scherzer kritisiert, dass Google seine eigenen Angebote in der Darstellung bevorzugt.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat die EU-Kommission aufgefordert, im Wettbewerbsverfahren zwischen der EU und Google geltendes Kartellrecht umzusetzen. Google missbrauche seine "monopolartige, marktbeherrschende Stellung", so der VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur.

Bereits vor mehreren Jahren haben 30 Unternehmen eine Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Sie behaupten, die Suchmaschine würde Ergebnisse von spezialisierten Suchdiensten, die Google selbst betreibt, höher und prominenter anzeigen als Ergebnisse der Konkurrenz. Beispiele sind Google Shopping für Einkäufe oder Google Flights für Flugreisen.

Am Dienstag hatte die EU-Kommission ein Kompromissangebot von Google abgelehnt. Nun müsse die Kommission das Kartellrecht zum Einsatz bringen und klarstellen, dass das Unternehmen nicht seine Marktposition nutzen dürfe, um Wettbewerb zu behindern, so die Forderung von VDZ-Chef Scherzer. Es sei nachgewiesen, dass Google seine Position nutze, um in der Suche seine eigenen Angebote im Ranking und in der bildlichen Darstellung zu bevorzugen.

"Das heißt, der Google-Algorithmus, dem wir uns alle unterwerfen müssen, […] gilt für uns alle, aber nicht für Google-eigene Produkte", so Scherzer. Auf diese Weise würden bestimmte Anbieter vom Markt gedrängt, ohne dass der Verbraucher dies durchschauen könne. Als Referenzfall für die angemessene Anwendung des Kartellrechts nannte Scherzer den Fall des Softwareunternehmens Microsoft, das nach einem EU-Entscheid, den Browser vom Betriebssystem habe abkoppeln müssen.

Moderation: Nana Brink

Hier können Sie den Beitrag nachhören: deutschlandradiokultur.de/wettbewerbsverfahren

Quelle: Deutschlandradio Kultur

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