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Netzneutralität, mediale Chancengleicheit und Internet-Flatrate

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Die Ankündigung der Telekom, den Internetzugang von Verbrauchern nach Erreichen einer Volumenobergrenze drosseln zu wollen, hat dem Ruf nach Netzneutralität neue Nahrung gegeben. Eine differenzierende Einschätzung von Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im VDZ sowie Chairman Legal Affairs der European Magazine Media Association EMMA.

Die derzeit im Internet herrschende Netzneutralität ist gut für die Nutzer. Sie bezahlen für die Datenbandbreite, die sie benötigen, und machen damit ohne Eingriffe der Netzbetreiber, was sie wollen. Wer täglich Daten für hunderttausend Leser einspeisen will, zahlt sehr viel mehr als derjenige, der im selben Zeitraum nur einige hundert Interessierte bedienen muss, keine Frage. Aber im Rahmen der eingekauften Konnektivität gibt es keine Diskriminierung. Kommt es irgendwo zum Stau, sind alle gleich betroffen. Es gibt keine Unterscheidung nach Quelle, Medientyp, Adressat oder inhaltlicher Ausrichtung.

Die Netzneutralität ist auch gut für Netzbetreiber, wenn man meint, erst die infolge des neutralen Internet entstandene Kommunikationsfreiheit habe den immensen Bedarf an Konnektivität, dem Hauptprodukt der Telekommunikationsbetreiber, geschaffen.

Mehrklassengesellschaft im Internet droht

Sie ist jedoch schlecht für den Netzbetreiber, der davon träumt, nicht nur an der Datendurchleitung, sondern zusätzlich auch an Inhalten mitverdienen zu können. Dazu muss er die technische Egalität der Inhalte und Anbieter knacken, die Unabhängigkeit der Netznutzer von ihm, dem Netzbetreiber, durchbrechen. Eine bessere Durchleitungsqualität für solche Angebote, die extra zahlen, wäre ein solches Modell.

Für eine pluralen Medienmarkt und seine Medienanbieter wäre solch ein Modell ein bedrohlicher Rückschritt. Es droht eine Zwei- oder Mehrklassengesellschaft: Wenn der Netzbetreiber T bspw. die Videos des Anbieters Y für ein zusätzliches Entgelt auf einer Fast Lane transportiert, während Videos anderer Anbieter im Best-Effort-Internet ruckeln, bleibt das nicht ohne Auswirkungen auf den publizistischen Markt.

Dementsprechend tritt der VDZ in Berlin und Brüssel seit Jahren für die Netzneutralität im Internet ein. Die unabdingbar ist für den notwendigen publizistischen Wettbewerb der redaktionellen Inhalte und eine Vielfalt der Presse.

Selektive Drosselung bedroht Netzneutralität im Kern

Wenn nun die Telekom ankündigt, Flatrate-Verträge über den Internetzugang auf Volumen-Verträge umzustellen, berührt das allerdings für sich genommen die Netzneutralität nicht. Vor Erreichen der Volumenobergrenze sind alle Inhalteanbieter gleich schnell, nach Erreichender Volumenobergrenze gleichermaßen gedrosselt.

Wenn aber die Drosselung nach Erreichen der Obergrenze nicht für alle Inhalte gilt, sondern einige Inhalteanbieter weiter ungehindert zu den Usern durchkommen und nur die Wettbewerber faktisch nicht mehr nutzbar sind, ist die Netzneutralität im Kern getroffen.

Ähnliche Zugangsfragen können sich auch beim Zugang zu marktstarken Medienplattformen stellen. Die Neutralität hardwaregebundener Shop-Systeme, vor allem aber auch die Neutralität des Quasi-Suchmonopols Googles sind praktisch relevant. Das Wettbewerbsrecht muss dem Monopolisten die privilegierte Bevorzugung eigener Inhalte auf den allein sichtbaren ersten Suchergebnissen untersagen. Alles andere als eine Gleichbehandlung aller Wettbewerber durch Anwendung derselben Suchkriterien und Anzeigeoptionen wäre die Legalisierung eines ökonomisch, aber auch publizistisch unerträglichen Monopolmissbrauches.

(Beitrag erschienen im Info-Letter der Deutschen Fachpresse 4/13)

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