Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation
Leistungsschutzrecht

Neues Gutachten zum Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht Medienpolitik Startseite Leistungsschutzrecht

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) weisen seit längerer Zeit auf die Notwendigkeit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage hin.

Täglich entstehen in deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen unter den jeweiligen Marken aufwendig erstellte Produkte, die im Internetzeitalter sekundenschnell von Dritten ausschnittsweise oder komplett übernommen, verwertet und vermarktet werden können. Dieser kommerziellen Nutzung stehen die Verlage hilflos gegenüber, weil sie im Gegensatz zu anderen Werkmittlern wie der Film- und Musikindustrie noch kein Schutzrecht für ihre eigenen Leistungen haben. Diese Rechtslücke müsste ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage schließen.

Das Bundesjustizministerium hat in dieser Woche einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Auch wenn in dem Entwurf nicht alle Hinweise der Verlage berücksichtigt werden, begrüßen wir die grundsätzliche Entscheidung, nun rasch das dringend notwendige Leistungsschutzrecht einzuführen.

Zu dem Gesetzentwurf wurden in der beginnenden Debatte Fragen aufgeworfen, die aus unserer Sicht leicht zu klären sind. Wir haben daher die im Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Raue um eine gutachterliche Stellungnahme zu diesen Fragen gebeten.

Das Gutachten finden Sie <link fileadmin vdz_de user_upload download medienpolitik zum_referentenentwurf_lsr.pdf>hier

Druckansicht Seite weiterempfehlen