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Neues Verbraucherrecht ab Mitte Juni 2014

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Änderungen bei Verträgen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen

Die Regelungen zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie treten am 13. Juni 2014 in Deutschland in Kraft. Sie betreffen im Wesentlichen den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern im Wege des Fernabsatzes und außerhalb von Geschäftsräumen. Die Richtlinie hat zum Ziel, den vertraglichen Verbraucherschutz im Binnenmarkt auf hohem Niveau anzugleichen. Einige aus Verlagssicht restriktive Regelungen konnten bereits auf europäischer Ebene abgewendet werden, etwa die so genannte Bestätigungslösung. Danach wären telefonisch abgeschlossene Verträge erst mit  schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam geworden.

Die wesentlichen Änderungen im deutschen Umsetzungsgesetz betreffen die Regelungen zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten im BGB. Auch wurde ein neues Muster für die Belehrung über das Widerrufsrecht und die Folgen des Widerrufs sowie ein Widerrufsformular für den Verbraucher veröffentlicht.

Gerne übersenden wir unseren Mitgliedsverlagen einen Leitfaden. E-Mail genügt an Jacqueline Baeker (j.baeker(at)vdz.de).

Die VDZ Akademie bietet aufgrund der hohen Nachfrage am 25. Juni in München ein weiteres Seminar zu diesem Thema an. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

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