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Leistungsschutzrecht

Neumann fordert Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften

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Das Straubinger Tagblatt vom 21. 03. 2011 über die Äußerung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann zum Thema Leistungsschutzrecht

(dpa) Kulturstaatsminister Bernd Neumann forderte, schnellstmöglich ein Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften zu schaffen. „Die Presseverlage sind die einzigen, die kein Schutzrecht haben“, sagte der CDUPolitiker in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. „Die Musikindustrie hat ein Schutzrecht, der Film hat ein Schutzrecht, aber bei den Zeitungen entsteht der Eindruck, als müssten die mit Leistung und Investitionen entstandenen Produkte unentgeltlich jedem frei zur Verfügung stehen. “ Bei der angestrebten Neuregelung geht es laut Neumann nicht um die private Nutzung, sondern nur um die kommerzielle. „Wenn jemand ein Presseprodukt aus dem Internet in Anspruch nimmt, um es kommerziell zu verwerten und damit Geld zu verdienen, muss das nicht unentgeltlich sein, denn er nutzt geistiges Eigentum eines Anderen“, sagte der Minister. „Die Leistungen des Verlags wie auch die Rechte des Journalisten sind dadurch tangiert; sie sollten in Zukunft rechtlich besser geschützt werden." Gegen diese Forderung, die auch die Zeitungsverleger erheben, gibt es Widerstand in der Wirtschaft. Neumann betonte jedoch, dass freier Zugang zum Internet nicht mit kostenloser Nutzung sämtlicher dort vorhandener Inhalte verwechselt werden dürfe. Eine Regelung sei hier nötig und müsse die Interessen der Verlage und auch die Belange der Journalisten angemessen berücksichtigen. Neumann hat sich zudem klar gegen Subventionen für wirtschaftlich angeschlagene Zeitungen ausgesprochen. Er forderte aber bessere Rahmenbedingungen für die Printmedien, die wegen der Konkurrenz durch das Internet Anzeigen und Leser verlieren. „Die Politik sollte die Rahmenbedingungen so gestalten, dass es möglichst viel Wettbewerb gibt und die Vielfalt der Medienlandschaft erhalten bleibt“, sagte Neumann. Dazu müsste den Zeitungen vor allem der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhalten bleiben.

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