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Philipp Welte begrüßt BGH-Urteil als Botschaft, „die Freiheit von Märkten auch in der digitalen Welt zu verteidigen“

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dpa-Statement von VDZ-Vizepräsident Philipp Welte zum Beschluss des Bundesgerichtshofs bezüglich der Facebook-Nutzungsbedingungen | erschienen bei dpa am 26. Juni 2020

VDZ-Vizepräsident Philipp Welte (Foto: Dominik Butzmann für HBM)

„Daten sind Märkte, und wer sie besitzt, beherrscht diese Märkte, auch wenn er sich diese Daten rechtswidrig beschafft hat. Deshalb ist es ein richtungsweisendes Signal des Bundesgerichtshofes, dem Bundeskartellamt in seinem Kampf gegen die unkontrollierte Datensammelwut von Facebook den Rücken zu stärken. Das ist eine klare Entscheidung für die Rechte des Einzelnen in der digitalen Welt und eine klare Botschaft, dass unsere Demokratie bereit ist, die Freiheit von Märkten auch in der digitalen Welt zu verteidigen.

Wir Verlage warnen seit Jahren davor, dass digitale Plattformunternehmen wie Facebook ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, um ohne Zustimmung der Nutzer deren persönliche Daten zu aggregieren. Facebook ist heute nicht nur eines der größten Medienunternehmen, das es jemals gegeben hat, sondern in der Kombination mit WhatsApp und Instagram eine der größten unsichtbaren Datenmaschinerien. Diese faktisch grenzenlose Sammlung von Daten hatte das Kartellamt verboten und eine aktive Zustimmung der Nutzer verlangt.“

Philipp Welte
VDZ-Vizepräsident und Sprecher der Publikumszeitschriften
Vorstand Hubert Burda Media 

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