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Philipp Welte im Handelsblatt: „Die Regierung ist weder Verleger noch Unternehmer“

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Gastkommentar erschienen im Handelsblatt am 26.03.2021: Kommt die Staatspresse über den Nebeneingang der Gesundheitsinformation? Philipp Welte, Vizepräsident des VDZ und Vorstand Hubert Burda Media, fordert den Bundestag auf, das in seinen gerade begonnen Beratungen zu verhindern.

Nein, die Exekutive macht es uns Staatsbürgern in diesen Tagen nicht leicht. Wir Deutschen neigen ja dazu, lange durchzuhalten und darauf zu vertrauen, dass die Regierenden zumindest annähernd schaffen, was sie versprechen. Aber das ist nun vorbei: Die Realität Ende März 2021 ist ein uns alle in dieser Dimension überraschendes Staatsversagen. Bleischwer lastet die Unfähigkeit der Exekutive, die Pandemie und ihre Folgen zu bewältigen, auf dem Gemüt der Menschen.

Die Unruhe in der Gesellschaft ist besorgniserregend, die Frustration der Wirtschaft wächst rasant. Die langjährige Kanzlerschaft von Angela Merkel dürfte in düsteren Farben enden, untermalt von tiefen Moll-Tönen. Nein, der Staat macht seinen Job nicht gut.

Woher also nimmt er sich gerade jetzt das Recht, immer tiefer in Bereiche des Gemeinwesens einzudringen, die in unserer Demokratie aus gutem Grund staatsfern sind? Das freie, pluralistische, weltoffene, wirtschaftlich und politisch starke Deutschland ist zu einer der führenden Volkswirtschaften der Welt geworden, weil es eine klare Aufgabenverteilung von Staat und Gesellschaft gibt. Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit und Rechte des Volkes zu schützen.

Dazu gehören unverhandelbar auch die Freiheit der Medien und das freie Unternehmertum. Beides greift die Bundesregierung jetzt an mit einem Gesetz, das unter dem Namen „Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) auch noch lammfromm daherkommt. Seit diesem Donnerstag wird der Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn im Bundestag verhandelt.

Sein Ziel: ein digitales Update des Gesundheitswesens, verbunden mit einer besseren technischen Vernetzung der unterschiedlichen Akteure. Das klingt doch gut, denkt man, denn wohl niemand hatte in den vergangenen 365 Tagen das Gefühl, unser Gesundheitssystem werde auch nur annähernd den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht. Deshalb soll das DVPMG die Digitalisierung dieses Systems auf den Weg bringen, unter anderem, so hofft man, um damit unsere Gesundheitsämter künftig in die Lage zu versetzen, Infektionsketten tatsächlich nachverfolgen zu können.

Und zwar ohne dafür eine der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt einfach über Monate zuzunageln. Doch statt dieses Land und die Gesundheit seines Volkes geradlinig in eine bessere Zukunft zu führen, wurden in dem Gesetz Komponenten versteckt, die, würden sie Realität, zerstörerische Folgen für die Medienlandschaft und Teile der digitalen Wirtschaft in Deutschland hätten. Drei Beispiele für die medien- und ordnungspolitischen Zumutungen:

Erstens: Gerade erst hat das Landgericht München in einem Eilverfahren den unheilvollen Pakt zwischen dem Gesundheitsministerium und Google gestoppt. Das staatliche Medienangebot „gesund.bund.de“ sollte in der Suche des Monopolisten über allen anderen journalistischen Angeboten platziert werden. „Kartellrechtswidrig“, urteilt das Gericht.

Anstatt aber aus dieser harten Diskussion der vergangenen Monate Lehren zu ziehen, taucht das umstrittene Staatsportal jetzt im Entwurf des DVPMG auf – auf der Suche nach einer gesetzlichen Legitimation. Die Plattform des Ministeriums soll als „zentraler Anlaufpunkt“ für den Gesundheitsbereich etabliert werden und „gesundheits- und pflegebezogene Informationen barrierefrei in allgemein verständlicher Sprache zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das aber bedeutet nichts anderes als die verfassungswidrige Einführung der Staatspresse durch den Nebeneingang der Gesundheitsinformation.

Zweitens: Die Regierung wagt sich mit dem DVPMG nicht nur auf das Gebiet der journalistischen Gesundheitsinformation und damit auf das publizistische Terrain der freien Presse. Das staatliche Portal „gesund.bund.de“ soll auch um Funktionen wie die Arztsuche oder ein Buchungssystem für Arztbesuche und Videosprechstunden erweitert werden, obwohl es dafür bereits viele unternehmerische Angebote im Markt gibt – sowohl von etablierten Anbietern als auch von innovativen Digitalfirmen aus dem Gesundheitssektor.

Woher nimmt sich der Staat das Recht, vorsätzlich in den Wettbewerb mit allen „Digital Health“-Unternehmen in Deutschland einzugreifen? Das tatsächlich sinnvolle Ziel einer dynamischen Modernisierung des Gesundheitswesens wird konterkariert, weil der Staat offensiv und mit Steuergeldern Unternehmen ausbremst, die im Gegensatz zu ihm bereits ihren Beitrag zur Digitalisierung dieses Systems leisten.

Und drittens: Das Vorhaben der Regierung gipfelt darin, das staatliche Gesundheitsportal mit zentralen Komponenten des digitalen Gesundheitssystems zwangszuverheiraten. Die Rede ist von der elektronischen Patientenakte, die seit Januar allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht, und dem E-Rezept, das 2022 starten soll. In beiden Applikationen sollen Nutzer über Links ausschließlich auf das staatliche Angebot „gesund.bund.de“ gelenkt werden.

Spätestens an dieser Stelle sollten bei jedem, der die Debatte rund um die Ausnutzung von Monopolstellungen im digitalen Raum verfolgt, die Alarmglocken schrillen. Denn während vor allem in Brüssel mit dem Digital Markets Act um faire Spielregeln gerungen wird, die endlich einen diskriminierungsfreien Zugang zu monopolartigen Digital-Plattformen sicherstellen sollen, bastelt die Bundesregierung an ihrem eigenen digitalen Staatsmonopol. Will der Staat ernsthaft per Gesetz die monopolistischen Geschäftspraktiken der Googles dieser Welt imitieren? Anders ist der Gesetzentwurf kaum zu lesen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nicht nur sinnvoll, sondern längst überfällig, wie die Corona-Pandemie überdeutlich zeigt. Deshalb würde man dem Gesundheitsminister gerne applaudieren für den Elan, mit dem er diese Aufgabe angegangen ist. Wenn die Exekutive in unserer Demokratie aber ihren eigentlichen Auftrag so krass wie beim DVPMG überdehnt, ist das Parlament gefordert.

Die Regierung ist in unserem Staatssystem weder Verleger noch Unternehmer – solche Allmachtsfantasien gelten in den Geschichtsbüchern spätestens seit dem Mauerfall 1989 als grandios gescheitert. Kurzum: Das DVPMG ist in dem jetzigen Entwurf weder mit den Grundsätzen des freien Marktes noch mit dem Gebot der Staatsferne der Presse vereinbar.

Noch ist es nicht zu spät. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Er muss das DVPMG auf das beschränken, was tatsächlich die Aufgabe des Staates ist: seinen eigenen Job zu machen bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems und dabei das freie Unternehmertum nicht auszubremsen, weder im Gesundheitswesen noch in der Verlagswelt.

Dieses Jahr sind Investitionen in Höhe von 4,5 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt in das staatliche Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ vorgesehen, 2022 sollen es sogar fünf Millionen Euro sein. Könnte dieses Geld nicht sinnvoller in eine effektive Corona-App investiert werden? Oder vielleicht sogar in die Beschleunigung der deutschen Impfkampagne?


Der Autor: Philipp Welte ist gelernter Journalist und seit 2008 Vorstand von Hubert Burda Media. Er verantwortet dort das nationale Verlagsgeschäft des Konzerns. Welte ist auch Vizepräsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger.

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