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Presserat: Aktueller Bericht zum Datenschutz in Redaktionen

Fachmedien

Das 80-seitige Dokument gibt einen Überblick über zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten in den Jahren 2022 bis 2023.

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Durfte eine Redaktion einen Kläger in einem Gerichtsverfahren gegen dessen expliziten Willen heimlich fotografieren? Wo liegen die Grenzen der Recherche, wenn es um sensible persönliche Daten geht? In den Jahren 2022-23 hat der Presserat wieder zahlreiche Beschwerden zur Verwendung personenbezogener Daten behandelt. Einen Überblick über die Spruchpraxis liefert der aktuelle siebte Bericht zum Redaktionsdatenschutz.

„Ein ethisch fundierter Umgang mit Daten im Journalismus ist wichtig, um das Vertrauen in die Medien zu wahren und zu stärken. In Zeiten von Fake News und Desinformation ist dies wichtiger denn je“, so Joerg Heidrich, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses für den Datenschutz.

Neben der Fallsammlung fasst der Bericht auch präventive Maßnahmen zusammen, die der Presserat leistet – etwa den Leitfaden Datenschutz für Redaktionen, der Informationen zu rechtlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Medienstaatsvertrag und den Landespressegesetzen bündelt. 

Der Bericht zum Redaktionsdatenschutz steht hier zum Download zur Verfügung.

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