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Leistungsschutzrecht

Presseverlage begrüßen Entscheidung der Koalition zum Leistungsschutzrecht

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Zeitungs- und Zeitschriftenverlage begrüßen den Beschluss des Koalitionsausschusses, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger jetzt auf den Weg zu bringen.

Damit sollen - so der Beschluss - die Presseverleger im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkmittler. Dies ist so auch im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) betonen, im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam schützen zu können. Das Leistungsschutzrecht sei keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter.

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