Presseverlage fordern wirksame Maßnahmen im Google-Verfahren
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Google aufgefordert wird, die Bevorzugung eigener Inhalte im Verhältnis zu dritten Anbietern auszuschließen. „Entscheidend ist nun, dass die EU-Kommission eine wirksame und nachhaltige Beseitigung aller Bedenken sicherstellt“, sagte ein Sprecher der Verbände in Berlin. Dafür sei es unverzichtbar, dass Verpflichtungszusagen der Quasi-Monopolsuchmaschine Google in einem offenen und transparenten Verfahren umfassend erörtert werden. BDZV und VDZ hatten im Jahr 2009 eine Beschwerde gegen das Marktverhalten von Google bei den Kartellbehörden eingereicht.