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Rechtschreibrat, Regelwerk, Wörterverzeichnis

Rat für Rechtschreibung: Grundlegende Neubearbeitung des Amtlichen Regelwerke und Wörterverzeichnisses

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Die Neukonzeption des Wörterverzeichnisses trägt den Zielgruppen des Werks – Wörterbuchredaktionen, Redaktionen und Gesetz- und Verordnungsautorinnen und -autoren – sowie aktuellem Nutzungsverhalten Rechnung.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen ein vollständig neu erarbeitetes Amtliches Wörterverzeichnis beschlossen – mit daraus folgenden umfangreichen Anpassungen des Amtlichen Regelwerks. Das Amtliche Regel­werk enthält die Regelungen und Kodifizierungen der deutschen Rechtschreibung. Das neu gefasste Amtliche Wörterverzeichnis wurde in der dritten Amtsperiode des Rats seit 2017 auf der Basis empirischer Schreibbeobachtung erarbeitet. Seine Neukonzeption des Wörterverzeichnisses trägt den Zielgruppen des Werks – Wörterbuchredaktionen, Redaktionen und Gesetz- und Verordnungs-autorinnen und -autoren – sowie aktuellem Nutzungsverhalten Rechnung. Es konzentriert sich auf prototypische orthografische Zweifelsfälle und ist insofern komplementär zum Regelteil.

Neustrukturierung und Aktualisierung von Regelwerk und Wörterverzeichnis:

  • Das Stichwortinventar wurde in seinem deutschen Kernwortschatz auf die wesentlichen orthografischen Fragestellungen konzentriert, so in Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung (Leben spendend / lebenspendend, regenerative/Regenerative Energien).
  • Das Wörterverzeichnis wurde umfassend aktualisiert: So wurden zahlreiche neue Fremdwörter aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen (timen, mailen, whatsappen, Cappuccino, Fake News / Fakenews / Fake-News) aufgenommen.
  • Regelwerk und Wörterverzeichnis wurden durch eine umfangreiche Verweisstruktur effizient vernetzt – in der Print- und vor allem der digitalen Fassung.
  • Der Regelteil wurde durch Anpassungen und Präzisierungen von Regeln im unerlässlichen Maß geändert, die der Rechtschreibnorm und dem aktuellen Schreibgebrauch – etwa von neuen Wörtern in Getrennt- und Zusammenschreibung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung Rechnung tragen (Last-minute-Angebot/Last-Minute-Angebot).
  • Neue Tendenzen des Schreibwandels wurden durch Schreibvarianten und aktuelle Anwendungsbeispiele deutlich gemacht (faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur gefakte Nachrichten).
  • Das Kapitel Zeichensetzung wurde auf der Basis sprachwissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse vollständig neu erarbeitet.
  • Sowohl der Regelteil als auch das Wörterverzeichnis wurden systematisiert, übersichtlich strukturiert und auf die wesentlichen Kernbereiche und Phänomengruppen konzentriert.

Das neue Amtliche Regelwerk trägt so in seiner aktuellen Fassung dem Anspruch Rech­nung, ein wissenschaftlich fundiertes, allgemeinverständliches Referenzwerk zu sein, das in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amts- und Schulsprache gleichermaßen Geltung hat. Mit dem grundsätzlichen Anliegen, die deutsche Standardsprache mit ihren länder­spezifischen Ausprägungen in allen deutschsprachigen Ländern abzubilden und dabei Norm und aktuellen Schreibgebrauch in Einklang zu bringen, trägt es dazu bei, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum zu gewährleisten.

Die Neufassungen und Änderungen werden gemäß dem Statut des Rats den staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder vorgelegt. Sie erhalten durch Beschluss der staatlichen Stellen Bindung für Schule und Verwaltung. Vor der Vorlage an die staatlichen Stellen wird der Rat die heute beschlossenen Änderungen zur Anhörung Vertretern der Schulen, insbesondere Lehrer- und Elternvertretungen, sowie den für die Verwaltungssprache zuständigen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In gleicher Weise sollen Vertreter solcher Einrichtungen angehört werden, die aufgrund ihres Umgangs mit Sprache und Rechtschreibung deren Fortentwicklung beurteilen können oder voraussichtlich an der Umsetzung der Beschlüsse des Rats beteiligt sein werden.

Nach der Anhörung, die bis etwa Mitte Oktober laufen wird, werden die Anregungen ausgewertet und die daraus sich ergebenden Änderungen von Regelwerk und Wörterverzeichnis in der letzten Sitzung dieser Amtsperiode des Rats am 15.12.2023 beschlossen.

Hintergrund:
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2005 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Spra­che.

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