Tarifvertrag: Planungssicherheit für 30 Monate
In der dritten Verhandlungsrunde hat sich der VDZ mit den Journalistengewerkschaften gestern auf den Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften geeinigt.
Danach erhalten die Redakteurinnen und Redakteure in Zeitschriftenverlagen ab 1. Juli 2018 eine einheitliche Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro pro Monat. Um zwei Prozent werden die Gehälter am 1. November 2019 erhöht. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Mai 2018 in Kraft und kann nach einer Laufzeit von 30 Monaten erstmals zum 31. Oktober 2020 gekündigt werden.
„Die Verhandlungskommission des VDZ hält das Ergebnis angesichts der Herausforderung der Branche für gerade noch vertretbar“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte gestern in Berlin. Durch die einheitliche Erhöhung der Tarifgehälter stiegen die Eingangsgehälter überproportional. Dies diene dem mit den Gewerkschaften geteilten Ziel, den Journalistenberuf attraktiv zu halten. Darüber hinaus werde hierdurch die Spreizung der Gehälter zwischen den Gehaltsstufen reduziert. Die Gehälter der Volontäre steigen zu den selben Stichtagen um drei und zwei Prozent.
Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Landesverbände im VDZ. Daher wurde eine Erklärungsfrist bis zum 29. Juni 2018 vereinbart.