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Umsatzsteuer bei Sachprämien und Kombiprodukten: steuerliches Risiko für Verlage befürchtet

Nachrichten Medienpolitik

Nach einem Urteil des FG Hamburg hat sich der MVFP für eine branchendienliche Handhabung bereits an das Bundesfinanzministerium gewandt.

(iStock/Imagesines)

Das Finanzgericht (FG) Hamburg lehnt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19.01.2022 die einheitliche Leistung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz bei kostenlosen Sachprämien für den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und bei Beigabe einer DVD zu einer Programmzeitschrift ab. Die Gewährung von kostenlosen Sachprämien für (Neu-)Abonnenten oder die Beigabe einer DVD mit einem Spielfilm zu einer Fernsehzeitschrift seien separat zu betrachten und unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Der Streitfall gibt Grund zur Annahme, dass sich einzelne Betriebsprüfer oder Finanzämter berufen fühlen könnten, das Urteil des FG Hamburg zum Anlass für neue Prüfungen sowie Nacherhebungen zu nehmen. Daraus ergibt sich für steuerpflichtige Verlage ein steuerliches Risiko für die Vergangenheit und die Gegenwart.

Der MVFP ist bereits im Bundesfinanzministerium vorstellig geworden und hat um klare Aussage zur Fortführung der bisherigen Verwaltungsauffassung gebeten. Zumindest muss die Branche sich für vergangene Zeiträume auf die Verwaltungsauffassung verlassen dürfen.

MVFP-Mitglieder haben dazu ausführliche Informationen erhalten.

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