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Unions-Politiker Bär und Jarzombek verstoßen gegen den Koalitionsvertrag

Pressemeldung Nachrichten Medienpolitik

VDZ und BDZV fordern Klarstellung der Bundeskanzlerin: „Unverfrorener Manipulationsversuch gegenüber EU-Abgeordneten“

© European Union 2018 - Source : EP

Die Spitzenverbände der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, VDZ und BDZV, kritisieren scharf das Vorgehen der beiden Mitglieder der deutschen Bundesregierung, Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) und des für Luft- und Raumfahrt zuständigen Koordinators der Bundesregierung, Thomas Jarzombek (CDU). In einem an die Mitglieder des Europäischen Parlaments gerichteten Brief behaupten die beiden Unions-Politiker, dass der Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung eindeutig gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausspreche. Bär und Jarzombek fordern die EU-Parlamentarier in dem auch von weiteren Netzpolitikern unterzeichneten Schreiben auf, in der nächsten Plenarwoche gegen die von der eigenen EVP-Fraktion maßgeblich mitverhandelten Urheberrechtsreform zu stimmen.

VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer: „Es ist ein besonders unverfrorener Manipulationsversuch, die EU-Parlamentarier auf der Grundlage unzutreffender Informationen zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu veranlassen. Die einseitige und unzutreffende Argumentation von Frau Bär und Herrn Jarzombek ist ein Schlag ins Gesicht der freien Presse.“

BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff: „Dass der Koalitionsvertrag gegen das Leistungsschutzrecht spricht, ist nicht die Wahrheit. Das Gegenteil ist zutreffend: Denn der Koalitionsvertrag spricht sich an keiner Stelle gegen das Leistungsschutzrecht aus, sondern fordert vielmehr, die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition zu stärken.“

Im Text des Koalitionsvertrags heißt es ausdrücklich: 'Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition'.

Die beiden Hauptgeschäftsführer bitten die Bundeskanzlerin mit ihrem Eil-Brief, der heute dem Bundeskanzleramt übergeben wurde, um eine Klarstellung des Sachverhalts.

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