Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation
Werbefreiheit

VDZ hält Benachteiligung gesundheitsbezogener Zeitschriften gegenüber dem Internet für verfehlt

Medienpolitik International Startseite Werbefreiheit

EU-Kommission erlaubt Informationen über Arzneimittel im Internet, verbietet sie aber in thematisch einschlägigen Zeitschriften

Die Zeitschriftenverleger halten den geänderten Vorschlag der EU-Kommission zur Liberalisierung der Herstellerinformationen über rezeptpflichtige Arzneimittel in Teilen für unausgewogen. Nach dem heute in Brüssel beschlossenen Richtlinienentwurf dürfen Pharmaunternehmen behördlich geprüfte, objektive, verständliche und nicht irreführende Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente dem Publikum auf ausgewählten Verbreitungswegen zugänglich machen.

Anders als in ihrem ursprünglichen Vorschlag aus dem Jahr 2008 verbietet es die Kommission den Herstellern jedoch, die genehmigte Information in gesundheitsbezogenen Publikationen wie etwa gesundheitsbezogenen Zeitschriften zu veröffentlichen. Erlaubt werden die genehmigten Informationen nur auf speziellen Internet-Sites und in gedrucktem Material des Herstellers. Das bedeutet eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Print-Medien und ihrer Leser. Denn die geprüften Herstellerinformationen werden im Internet bspw. über Suchmaschinen nicht erst bei Suche nach dem Medikament, sondern jedem an bestimmten Krankheiten interessierten Online-Leser ohne weiteres zur Verfügung stehen. Demgegenüber bleibt die Bereitstellung derselben Herstellerinformation für den gleichermaßen interessierten Leser einschlägiger Zeitschriften illegal.

„Wenn eine bestimmte Medikamenteninformation im öffentlichen Internet erlaubt wird, gibt es keinen überzeugenden Grund, dieselbe Information bspw. in gesundheitsbezogenen Zeitschriften zu verbieten,“ erklärte ein Sprecher des VDZ in Berlin, „Parlament, Rat und Kommission sollten letztlich eine Lösung ansteuern, die die faktische Diskriminierung der thematisch einschlägigen Special-Interest-Presse vermeidet.“

Der Schwenk der Kommission ist auf die Ablehnung ihres ursprünglichen Vorschlags durch das EU-Parlament zurückzuführen. Demgegenüber setzen sich die Zeitschriftenverleger dafür ein, dass eine Liberalisierung geprüfter Informationen technologieneutral erfolgen und deshalb auch Print-Medien berücksichtigen muss.

Druckansicht Seite weiterempfehlen