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VDZ kommentiert EU-Vorschlag zu Verwertungsgesellschaften und zu Online-Lizenzen

Medienpolitik

Die EU-Kommission hat Mitte Juli einen Vorschlag für eine Richtlinie zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und zur Vergabe von grenzüberschreitenden Lizenzen für die Online-Nutzung von Musikwerken veröffentlicht.

Dieser Vorschlag enthält in einem ersten Teil Vorschriften zur Organisation von Verwertungsgesellschaften. In einem zweiten Teil behandelt er die länderübergreifende Lizenzierung von Urheberrechten an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften.

Der VDZ hat gegenüber dem Bundesjustizministerium zu diesem Entwurf Stellung genommen. Es bestehe kein Handlungsbedarf für Regelungen zu Verwertungsgesellschaften auf europäischer Ebene, da etwaige Probleme im Bereich der Organisation und Transparenz ohne Weiteres auf nationaler Ebene gelöst werden könnten.

Zudem weist der VDZ darauf hin, dass in dem Richtlinienvorschlag die spezielle Frage der Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken mit den generellen Vorgaben für Verwertungsgesellschaften verbunden werde. Diese Verknüpfung berge das Risiko, dass allein für den Musiksektor vorgesehene und auch nur dort angemessene Regelungen nachträglich auf andere Sektoren ausgeweitet werden könnten, ohne dabei die Besonderheiten des jeweiligen Sektors zu berücksichtigen.

Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollten die beiden Regelungsinhalte daher in getrennten Gesetzgebungsvorhaben behandelt werden.
 
Der Richtlinienvorschlag wird in Brüssel nun in Rat und Parlament diskutiert.

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