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VDZ spricht sich für längere Übergangsfristen zu SEPA aus

Medienpolitik

In ihrem im Dezember des letzten Jahres veröffentlichten Verordnungsentwurf hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, EU-weit geltende Enddaten für die Umstellung der alten nationalen Überweisungen und Lastschriften auf die unlängst geschaffenen Instrumente des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single European Payment Area – SEPA) festzusetzen.

In ihrem im Dezember des letzten Jahres veröffentlichten Verordnungsentwurf hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, EU-weit geltende Enddaten für die Umstellung der alten nationalen Überweisungen und Lastschriften auf die unlängst geschaffenen Instrumente des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single European Payment Area – SEPA) festzusetzen. Nationale Überweisungen und Lastschriften sollen damit schrittweise eingestellt und binnen 12 bzw. 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung durch die neu geschaffenen europaweiten Systeme ersetzt werden. Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen über den Kommissionsentwurf im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich der VDZ zusammen mit anderen Akteuren für eine Verlängerung der Übergangsfristen ausgesprochen.

Gegenüber der designierten Berichterstatterin Sari Essayah (EVP, Finnland) hat der VDZ gemeinsam mit Vertretern der Versicherungs- sowie der der Energie- und Wasserwirtschaft betont, dass bei der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums sichergestellt werden müsse, dass die SEPA- Zahlungsverfahren genauso effizient und sicher seien, wie die bisherigen nationalen Überweisungen und Lastschriften. Die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Fristen für den verpflichtenden Übergang zu den SEPA Zahlungsverfahren seien vor diesem Hintergrund zu kurz. Für den Wechsel zur SEPA-Überweisung sollte daher eine Frist von drei Jahren und zur SEPA- Lastschrift von vier Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung zugestanden werden.

Darüber hinaus dürfe keine zu weitgehende Kompetenzübertragung an die Europäische Kommission zur Anpassung der technischen Anforderungen erfolgen. Jede nur geringfügige Änderung der Anforderungen sei geeignet, die betriebstechnischen Abläufe auf Seiten der Anbieter und Nutzer entscheidend zu beeinflussen. Eine Änderungsbefugnis ohne ausreichende Einbeziehung von Europäischem Parlament und Rat sei daher abzulehnen.

Die Berichterstatterin hat darauf hingewiesen, dass sie ihren Berichtsentwurf spätestens im Mai vorstellen wolle. In den kommenden Wochen wird sich der VDZ gemeinsam mit weiteren Vertretern der Endnutzer auf nationaler und europäischer Ebene weiter dafür einsetzen, dass die angesprochenen Kritikpunkte auch bei der Diskussion im Parlament über diesen Vorschlag berücksichtigt werden. 



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