VDZ und BDZV begrüßen Einigung des EU-Ministerrates
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen, dass auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Ministerrat heute die Einführung eines eigenständigen Rechts für Presseverleger im EU-Urheberrecht gefordert hat.
Zwar biete der Entwurf der EU-Kommission mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dennoch sei die Entschließung des Rates vom heutigen Tage ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.
Als nächstes müsse nun noch das EU-Parlament seine Position zum Vorschlag der Kommission finden, bevor dann Kommission, Rat und Parlament im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text verhandeln können. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, Axel Voss, MdEP, hat hierzu bereits einen guten Vorschlag für ein eigenes Schutzrecht der Presse vorgelegt.