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Tarif, Tarifvertrag, Tarifverhandlung, Gewerkschaft

Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages für Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure erneut vertagt

Tarifpolitik Medienpolitik

Neuer Verhandlungstermin am 23. Januar 2023.

Foto: Aymanejed/Pixabay

Auch in der dritten Verhandlungsrunde konnten sich die Tarifvertragsparteien nicht über eine Erhöhung der Gehälter der Redakteurinnen und Redakteure in Zeitschriftenredaktionen einigen. Die Journalistengewerkschaften versteiften sich auf ihre Forderung nach einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages auf den Digitalbereich der Verlage. Sie gingen erst zum Ende des online durchgeführten Verhandlungstages auf das von der Verlegerseite bereits in der zweiten Gesprächsrunde vorgestellte Angebot einer deutlichen Einkommenssteigerung ein.

Vorgeschlagen ist, bei einer Laufzeit bis zum 31.12.2024, eine Festbetragserhöhung der Redakteursgehälter um 125 Euro ab März 2023 und eine lineare Erhöhung i.H.v. 3 Prozent ab März 2024. Jeweils zahlbar im Februar soll eine so genannte Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 600 Euro im Jahr 2023 und von 500 Euro im Jahr 2024 als Nettobetrag ausbezahlt werden. Erneut machte die Verlegerseite – wie bereits in der Auftaktrunde zu den Tarifverhandlungen – deutlich, dass eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf den Digitalbereich der Verlage mit einer grundlegenden Modernisierung der Tarifverträge im Zeitschriftenbereich verbunden sei, die in dieser Tarifrunde – auch in der handwerklichen Umsetzung – nicht zu leisten ist. „Wir bedauern, dass wir uns nicht noch in diesem Jahr mit den Journalistengewerkschaften über eine Gehaltserhöhung und eine Inflationsausgleichszahlung für die Redakteurinnen und Redakteure einigen konnten“, erklärte MVFP-Justitiar Dirk Platte.

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