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Leistungsschutzrecht

Verleger begrüßen Bundesratsbeschluss zum Leistungsschutzrecht

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Als richtungsweisende Entscheidung haben der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage bezeichnet.

Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt

Mit dem Gesetz würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt. "Das Recht ermöglicht den Zeitschriften und Zeitungen selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", so die Verbände.

Auch wenn im verabschiedeten Text nicht alle Forderungen der Verleger berücksichtigt wurden, so schließe das nun auf den Weg gebrachte Leistungsschutzrecht eine Rechtslücke, durch die die Verlage bisher schlechter gestellt waren als andere Medienunternehmen. "Denn bislang war es den Verlagen nicht möglich, aus eigenen Rechten gegen die Übernahme ihrer Inhalte vorzugehen", erklärten die Verlegerverbände.

Informationsfluss im Internet wird nicht eingedämmt


Noch einmal unterstrichen VDZ und BDZV: Das Recht auf Zitieren sowie Verlinken bleibe auch durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer möglich wie bisher. "Der Informationsfluss im Internet wird nicht eingedämmt." Im Gegenteil: Das Recht schaffe eine faire Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Aggregatoren, die letztlich beiden Seiten zugute kommen werde.

Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht sind unter www.pro-leistungsschutzrecht.de hinterlegt.  

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