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Leistungsschutzrecht

Verleger begrüßen Bundestagsbeschluss zum Leistungsschutzrecht

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Mit dem Beschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat der Deutsche Bundestag heute eine Rechtslücke geschlossen. Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt.

Das erklärten VDZ und BDZV Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger heute in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Verlagshäuser erhalten mit einem eigenen Leistungsschutzrecht ein Recht, das anderen Werkmittlern längst zusteht. Es wird ihnen ermöglichen, selbst zu verfügen, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Ein automatisches Verwertungsrecht ist mit der beschlossenen Regelung nicht verbunden. Vielmehr steht es den Verlagshäusern frei, die unternehmerische Entscheidung zu treffen, was sie mit Suchmaschinen und Aggregatoren, die die Verlagsinhalte gewerblich nutzen möchten, vereinbaren.
 
Mit dem Leistungsschutzrecht gibt die Politik den Verlegern ein faires Instrument an die Hand, über die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und Aggregatoren selbst zu entscheiden. Dies ist ein richtiges Signal des Parlaments, das den Wert journalistischer Inhalte und der freien Presse unterstreicht.

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