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Leistungsschutzrecht

Verleger: Google missbraucht marktbeherrschende Stellung für eigene Interessen

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Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben heute in Berlin die Kampagne des Suchmaschinenbetreibers Google gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage als „üble Propaganda“ verurteilt.

Es sei ein Unding, dass der Suchmaschinenkonzern, der sich mit seiner Steuervermeidungsstrategie der Finanzierung von Staat und öffentlicher Infrastruktur weitgehend entziehe,  seine marktbeherrschende Stellung einseitig für die eigenen wirtschaftlichen Ziele nutze, kritisierten die Verbände.

Dies geschehe obendrein zwei Tage, bevor die Parlamentarier überhaupt die Möglichkeit gehabt hätten, den Gesetzentwurf zu debattieren.
„Wir sind überrascht, dass ein Wirtschaftsunternehmen so auftritt. Es ist doch selbst-verständlich, dass jemand, der einen Inhalt gewerblich nutzt, auch dafür bezahlt, hieß es dazu von BDZV und VDZ. Die Panikmache von Google entbehre jeglicher Grundlage.

Die Behauptung des Suchmaschinen-Konzerns, das Suchen und Finden von Informationen im Netz werde erschwert, sei unseriös. „Die private Nutzung, das Lesen, Verlinken und Zitieren bleiben möglich wie bisher.“

Google arbeite mit perfiden Methoden, um Angst und Panik zu verbreiten, warnten BDZV und VDZ: Als Folge eines Leistungsschutzrechts würden Verelendungsszenarios für die deutsche Wirtschaft und Verbraucher an die Wand gemalt. „Die Journalisten und Redakteure der deutschen Zeitungen und Zeitschriften haben sich in der zurückliegenden Debatte kritisch und ausgewogen zum Thema Leistungsschutzrecht geäußert“, heißt es hingegen von Verlegerseite. Dabei seien selbstverständlich auch die Gegner eines Leistungsschutzrechts offen und prominent zu Wort gekommen. Von dem Leistungsschutzrecht gehe gewiss keine Gefahr aus.

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