Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation
Leistungsschutzrecht

Verteidige deine Presse!

Medienpolitik Leistungsschutzrecht Startseite Leistungsschutzrecht

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger antwortet aktuell auf die „Fakten“ gegen ein Leistungsschutzrecht, die von Google im Rahmen seiner „Verteidige dein Netz“-Kampagne auf dessen Webseite angeführt worden sind. Im Folgenden werden die Argumente von Google jeweils im Titel aufgegriffen und im Anschluss dekonstruiert. Dadurch wird deutlich, dass die Fakten nicht besonders faktisch sind.

1) „Jeder Verlag kann schon heute selbst entscheiden, ob seine Seiten von Google gefunden werden“

Es stimmt zwar, dass man entscheiden kann ob man gefunden werden will oder nicht, jedoch gibt es zu wenig Möglichkeiten dazwischen:

Eine Auslistung wäre eine Einschränkung der Meinungsvielfalt im Netz, vor allem aufgrund der monopolistischen Stellung von Google wäre die Auslistung quasi ein Verschwinden aus dem Netz

Bei der momentanen robots.txt können detaillierte Rechte-Informationen (wie Autor, Verlag oder Kosten gewerblicher Nutzung) jedoch nicht übermittelt werden, weshalb der gewerblichen Nutzung quasi keine Schranke in den Weg gestellt wird. Letztendlich geht es beim Leistungsschutzrecht ausschließlich um die gewerbliche Nutzung.

Verlage haben eigene Rechtesprachen entwickelt (wie ACAP - http://www.the-acap.org/), die diese Informationen enthalten, jedoch werden diese von den Internet-Konzernen abgelehnt. Aus diesem Grund gibt es weiterhin keinen allgemeingültigen Standard, in dem die Nutzungsbedingungen ausgedrückt werden können. Dies schadet den Verlagen.

2 & 3) „Google-Dienste vermitteln vielen deutschen Verlagsseiten rund die Hälfte ihrer Leser“ & „Suchmaschinen dürfen „Snippets“ von Presseartikeln völlig legal anzeigen“

Die deutschen Verlage bekennen sich ausdrücklich zu Suche und Aggregation. Sie fordern lediglich ein eigenes Leistungsschutzrecht (wie es für die Musik- und Filmindustrie bereits existiert). Mit diesem können sie über die gewerbliche Weiterverwertung ihrer Leistung durch Dritte entscheiden. Verlage sind für freie Links und Überschriften; es ist nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren. Das Prinzip des Leistungsschutzrechts ist also: wer gewerblich nutzen will, muss fragen.

Bezüglich des Traffics:

Jeder Verlag freut sich über Traffic von außen. Die Realität ist jedoch, dass Nachrichtüberblicke, Volltexte oder Komplettkopien von den Aggregatoren und Suchmaschinen angeboten werden, was quasi eine Art Konkurrenz schafft. Jeder Text, der außerhalb der eigenen Webseite gelesen wird, kann vom Verlag nicht mehr verkauft oder mit Werbung begleitet werden. Auch Nachrichtenüberblicke mit Kurzauszügen aus Artikeln („Snippets“) richten Schaden an, wenn sie die Leser von den Verlagsseiten fernhalten.

Suchdienste wie Google News können das Bedürfnis nach einem schnellen Update bereits befriedigen, ohne dass die User zum Original durchklicken – der kurze Überblick für den Moment kann bereits ausreichen. Es stimmt, dass Traffic von Suchmaschinen und Aggregatoren gut ist – jedoch nur wenn er auch ankommt. Gegenstand der Debatte ist ausschließlich jener Anteil der Leser, der bei Suchmaschinen und Aggregatoren hängen bleibt.

4) „Bereits vier Millionen deutsche Arbeitsplätze hängen am Internet“

Die manipulative Absicht dieses Arguments liegt auf der Hand: Es besteht keine Korrelation zwischen der Einführung des Leistungsschutzrechts und dem Abbau der vier Millionen Arbeitsplätze, die in Deutschland am Internet hängen. Es ist offenkundig, dass diese Arbeitsplätze keinesfalls durch das Leistungsschutzrecht gefährdet wären, geschweige denn, dass diese vier Millionen überhaupt beruflich und gewerblich mit Presseerzeugnissen und aggregierten Presseinhalten zu tun hätten.

Blogger sind vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen und können keinerlei Schaden durch dieses erleiden.

Die Menschen, die gefährdet sind, solange kein Leistungsschutzrecht besteht, sind die Journalisten: es gibt keine klaren Regeln für die gewerbliche Nutzung der journalistischen Erzeugnisse im Internet.
Journalisten sollen sogar an den möglichen Erlösen des neuen Rechts beteiligt werden. Somit würde das Leistungsschutzrecht zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze beitragen und die Verlage könnten die Rechte ihrer Journalisten besser sichern.

Das Leistungsschutzrecht bedroht weder die freie Information (schließlich geht es nur um die gewerbliche Nutzung), noch die Suche: kein Verlag ist außerdem gezwungen, das Leistungsschutzrecht für sich geltend zu machen. Es geht lediglich darum, dass Suchmaschinen und Aggregatoren den Verlag vorher fragen müssen, wenn sie wünschen, Auszüge aus Artikeln oder ganze Texte anzuzeigen.

Was das Internet letztendlich gefährden würde, wäre die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts, obwohl auf dem Markt der Suchmaschinen eine quasi monopolistische Struktur herrscht.

Diese monopolistischen und erstarrten Marktstrukturen könnte das Leistungsschutzrecht aufweichen und zur Entstehung neuartiger und qualitativ besserer Suchmaschinen und Aggregatoren beitragen. Dies ist wahrscheinlich einer der Gründe der massiven Kampagne von Google, das fest auf seiner Monopolstellung beharrt.

5) „Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen“

Ohne Kritik ist eine politische Debatte nicht möglich. Wir begrüßen Kritik, solange sie im Rahmen einer Debatte und Diskussion das faktenbasierte Niveau behält. Dank der zahlreichen Pro- und Contra- Meinungen im politischen Feld wird auf einen Konsens hingearbeitet, der hoffentlich zu einem befürwortenden Votum des Bundestags für das Leistungsschutzrecht führen wird. Wer, wenn nicht die Abgeordneten, ist am Schluss repräsentativer für die Gesellschaft?

6) „Auf Google News gibt es keine Werbung“

Google bietet die journalistischen Inhalte nicht nur auf Google News an, sondern auch auf anderen Plattformen in dessen Konglomerat, auf denen mit Verlinkungen und hohen Nutzerzahlen sehr wohl Geld verdient wird – wie auf Google Plus. Zudem verdient Google über AdSense letztendlich indirekt, wenn die Nutzer auf die Artikel klicken, die auf Seiten führen, auf denen AdSense verwendet wird.

7) „Google unterstützt Presseverlage auf der ganzen Welt, ihre Onlineseiten zu vermarkten“

Google verzerrt ganz klar den Begriff der „Publisher“, denn in Googles Definition umfasst er quasi jeden, der Inhalte im Netz veröffentlicht und Adsense auf seiner Internetpräsenz verwendet, selbst wenn dies nicht im gewerblichen Ausmaß geschieht.

8) „Viele deutsche Presseverlage sind im Digitalgeschäft bereits sehr erfolgreich“

Es stimmt, dass die Verlage im Internet mittlerweile erfolgreich sind, jedoch gilt dies nicht unbedingt für alle Verlage. Vor allem aber geht ökonomischer Erfolg nicht mit einer Laissez-faire Haltung gegenüber unerlaubter gewerblicher Nutzung der Produkte einher, was gerade mit Presseerzeugnissen, aufgrund des fehlenden legislatorischen Rahmens im Internet besonders oft passiert.

Kommerzielle Drittnutzung der Leistungen der Verlage war auf Papier einfacher beherrschbar. Im Digitalzeitalter jedoch ist das Kopieren eines journalistischen Artikels für gewerbliche Nutzung leichter denn je, vor allem weil kein einheitlicher Rechterahmen besteht und Google alle klareren und besseren Alternativen zu robots.txt ablehnt.

Desweiteren investieren Unternehmen nur dort, wo sie sicher sind, die Früchte ihrer Anstrengungen auch ernten zu können. Bei mangelnder Kontrolle und einem fehlendem rechtlichen Rahmen für die gewerbliche Nutzung der Presseerzeugnisse ist es für Verlage, und besonders oft für kleine Verlage mit geringerem Startkapital, besonders schwer Profit aus ihrer Investition zu ziehen. Dies macht Investitionen im Journalismus zunehmend unattraktiv, obwohl gerade dieser für eine funktionierende Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt essentiell ist.

9) „Das Leistungsschutzrecht wird von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt“

Wenn Google die angeführten Beispiele für repräsentativer hält, als der vom deutschen Volk gewählte Bundestag, der in der Entscheidung letztendlich das letzte Wort hat, dann weist der Suchmonopolist hier eine gehörige Verzerrung bezüglich seines Gesellschaftsbildes aus. Der mangelnde Erfolg der Google Kampagne vor dem Votum zeigt letztendlich ebenfalls, dass die Gesellschaft andere Prioritäten hat, als einen Suchmonopolisten zu stützen und der freien Presse zu schaden. Zudem haben weite Teile der deutschen politischen Landschaft die „Verteidige dein Netz“ Kampagne massiv abgelehnt und kritisiert.

10) „Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher.“

Bereits der Name der World Wide Web Foundation zeigt, dass dieser Organismus keineswegs neutral ist, sondern klar die Interessen der Internet-Firmen vertritt.

Die Einführung des Leistungsschutzrechts wäre außerdem ein internetpolitischer Fortschritt: im Internet muss es genauere Regeln geben. Gerade das LSR würde einen verlässlichen, allgemeingültigen Rechtsrahmen setzen und faire Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer schaffen.
Mit dem LSR nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein: in nahezu allen Staaten Kontinentaleuropas wird derzeit über ein LSR nach deutschem Muster diskutiert. Frankreichs Präsident François Hollande hat nach einem Treffen mit Google sogar öffentlich ein Ultimatum gesetzt und ein Leistungsschutzrecht angekündigt, falls das Unternehmen keine einvernehmliche Lösung mit den Verlagen findet. In Österreich ist ein LSR ebenfalls in Diskussion und Planung.

Das LSR wird schnell, unbürokratisch und leistungsstark von den Verlagen umgesetzt werden und letztendlich zu mehr Konkurrenz und Innovation im Bereich der Suche und Aggregation führen.

Das angeführte Argument, Deutschland läge im Bereich der Netzpolitik hinter Ländern wie Ägypten oder Kolumbien, ist abwegig: erstens ist die digitale Infrastruktur und Jurisdiktion in Deutschland weit fortgeschrittener, zweitens ist Deutschland wesentlich demokratischer und entwickelter als die beiden zitierten Länder, und drittens ist die deutsche Presselandschaft deutlich vielfältiger und weniger eingeschränkt als in Ägypten oder Kolumbien. Durch dieses Beispiel scheint es so, als wäre Google die Netzpolitik zu seinen Gunsten wichtiger, als die Pressefreiheit, die durch das LSR letztendlich gefestigt wird.

Druckansicht Seite weiterempfehlen