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Grundsätze des Pressevertriebs im Bahnhofshandel

PRÄAMBEL 

Die Verlage und Nationaldistributoren im deutschen Pressemarkt und der Bahnhofsbuchhandel vereinbaren die nachfolgenden Grundsätze, gegenseitigen Leistungsverpflichtungen und Empfehlungen für den Pressevertrieb im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die Versorgung der Reisenden und Kunden an Bahnhöfen und Flughäfen zur  Marktausschöpfung für die Presse. Ziel ist die Sicherstellung der Vielfalt des Presseangebotes an Bahnhöfen und Flughäfen sowie die Gewährleistung des freien Marktzutrittes für alle Zeitungen und Zeitschriften.

a) Der Bahnhofsbuchhandel mit seinen aktuell etwa 500 Verkaufsstellen an rund 360 Standorten in Deutschland ist für Presseverlage aufgrund der hohen Kundenfrequenzen und breiten Präsenzsortimente ein besonderer Vertriebskanal, der neben dem vom Presse-Grosso belieferten Einzelhandel einen Sonderstatus hat. Besonderes Merkmal dieses Sonderstatus ist die Direktbelieferung durch die Verlage und die höhere Handelsspanne gegenüber dem vom Presse-Grosso belieferten Einzelhändler. An diesen Sonderstatus sind als Voraussetzung besondere, beim Bundeskartellamt hinterlegte Direktbelieferungskriterien (auch BB-Kriterien genannt) geknüpft, die dem Bahnhofsbuchhändler besondere Leistungsmerkmale abverlangen. 

b) Einzelhändler an Bahnhöfen und Flughäfen, die den  Direktbelieferungsstatus nach den vorbenannten BB-Kriterien erfüllen, müssen den Direktbelieferungsstatus bei den Zeitungs- und  Zeitschriftenverlagen beantragen. Dies erfolgt mittels eines standardisierten Verfahrens über ein Antragsformular, das der Projektgruppe Bahnhofsbuchhandel der Verlegerverbände MVFP und BDZV zur Beurteilung und Entscheidung vorzulegen ist. Die Projektgruppe Bahnhofsbuchhandel, vertreten durch ihren Sprecher, informiert nach Prüfung die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie für Verlage als Vertriebsdienstleister fungierende Nationalvertriebsunternehmen über den Direktbelieferungsstatus auf der Basis des Antragsformulars.

c) Der Pressevertrieb unterliegt im Vergleich zu anderen Warengruppen besonderen Regeln, insbesondere aufgrund der Pressepreisbindung und des dem Handel eingeräumten Remissionsrechts. Da dem Bahnhofsbuchhändler das Recht eingeräumt wird, unverkaufte Exemplare gegen Gutschrift zurück zu geben, haben Verlage und Nationalvertriebsunternehmen das Dispositionsrecht zur Bestimmung der Liefermenge in angemessenen und mit dem Bahnhofsbuchhandel abgestimmten Umfang auszuüben.

Die Disposition hat sich an der Verkäuflichkeit des Presseerzeugnisses auszurichten. Überbelieferungen sind zu vermeiden.

Die Unternehmen des Bahnhofsbuchhandels haben allen Zeitungen und Zeitschriften den Zugang zum Vertriebsmarkt zu gewährleisten. Damit verbunden ist das Diskriminierungsverbot und die Verpflichtung zu Neutralität im Rahmen der Verkäuflichkeit. Die Erstplatzierung ist für alle Titel und Verlage auf dem gleichen hohen Leistungsniveau zu gewährleisten und ist durch die Handelsspanne abgegolten. Zweitplatzierungen dürfen dies nicht beeinträchtigen.

Folgende Unternehmensdaten sind der Projektgruppe Bahnhofsbuchhandel im Medienverband der freien Presse offen zu legen, wobei die Verpflichtung zum Datenschutz in der Gruppe gewährleistet ist:

a) Gesellschaftsrechtliche Struktur

b) Angabe des Remidienstleisters und Einhaltung der KR-Richtlinien. Ausnahmen vom üblichen Geschäftsverkehr z.B. „verlängerte Theke“ oder Unterbelieferung sind offen zu legen und mit den Verlagen abzustimmen. Die Vertriebs- und Verwendungsbindungen sind einzuhalten.

c) BASTRA: Verpflichtung zur Teilnahme an der regelmäßigen Erhebung und
Aktualisierung der BASTRA-Daten. Dazu sollten auch standortspezifische Kennziffern wie z.B. Kundenfrequenzen, soziodemografische Daten etc. gehören.

d) Verbesserung der Transparenz der Marktdaten z. B. durch Nutzung von Scanner-Kassen oder gleichwertige Technik.

a) Qualifizierte Warensteuerung

Der Bahnhofsbuchhändler nutzt moderne Kassensysteme mit einer adäquaten Kassensoftware sowie eine qualifizierte Warensteuerung, um folgende Leistungsbausteine abzubilden:

  1. Ständige Anpassung des ZZ-Sortiments sowie der Mengen an Verkaufsschwankungen in enger Abstimmung mit den Verlagen.
  2. Aktive Nachbestellung bei drohendem Ausverkauf.
  3. Aussteuerung bei mehrmaligem Nullverkauf .
  4. Regelmäßige Überprüfung der Verkaufschancen einzelner Titel , um diese dann gegebenenfalls wieder einzusteuern, z.B. bei Relaunches und/oder umfangreichen Werbeaktivitäten.
  5. Optimale Verteilung, Steuerung und Transparenz bei Vorhandensein mehrerer Verkaufsstellen auf einem Bahnhof/Flughafen.
  6. Nutzung der zwischen den Verbänden vereinbarten EDI-Satzarten durch Bahnhofsbuchhandel und Verlage/Nationalvertriebe.

b) Erstverkaufstag und Angebotszeit

Die vom Verlag oder Nationalvertrieb vorgegebenen Erstverkaufstage und Angebotszeiten sind einzuhalten. Für jedes Objekt und zu jeder Heftfolge ist es zwingend notwendig, die Remissionsdaten termingerecht gemäß KR-Richtlinien zu melden.


c) Ladenausstattung

Die Bahnhofsbuchhandlung gewährleistet eine zeitgemäße, verkaufsgerechte Ladeneinrichtung, um die Präsentation des ZZ-Sortiments über den kompletten Angebotszeitraum hinweg sicherzustellen.
Die Ladeneinrichtung muss in ihrer Struktur auf den Verkauf von Presseprodukten ausgerichtet sein und eine übersichtliche sowie verkaufsfördernde Präsentation ermöglichen.


d) Anforderungen an das Verkaufspersonal

Sowohl von den Geschäftleitungen bzw. Filialleitern als auch von dem Verkaufspersonal werden umfassenden Kenntnisse des Pressesortiments und Verkaufs- sowie Beratungskompetenz erwartet. Darüber hinaus ist entsprechend der Größe der Bahnhofsbuchhandlung zu gewährleisten, dass die Anzahl des Verkaufspersonals ausreichend ist.


e) Marketing-Aktivitäten

Der Bahnhofsbuchhändler informiert sein Verkaufspersonal über Marketingaktivitäten der Verlage. Er begleitet die Werbekampagnen der Verlage und ND, z.B. bei Markteinführungen und Relaunches. Die im Rahmen des Gattungsmarketings initiierten Aktionen des VDBB werden vom Bahnhofsbuchhändler unterstützt und in geeigneter Weise durchgeführt.

1. Information/Kommunikation

  • Verlage/NDs informieren über neue Produkte mindestens fünf Werktage vor EVT mit allen für den BB notwendigen Informationen in komprimierter Form. Verbindlich wird ein Standard-Datenblatt (Anlage 1) mit allen benötigten technischen Informationen beigefügt.

  • Im Hinblick auf eine Verbesserung der Effizienz in der Kommunikation sind die Verlage/NDs gehalten, alle Möglichkeiten der Informationsbündelung und Straffung in Richtung BB zu nutzen.

  • Als Standard-Informationsweg zwischen Verlagen/NDs und BB soll das Verfahren ISPC gemäß (Anlage 2) verbindlich vereinbart werden.

  • Die weiteren Informationswege sind mit dem Bahnhofsbuchhandel abzustimmen, die Informationen sollten möglichst per E-Mail ausgetauscht werden.

  • Dem BB ist ein kompetenter Ansprechpartner für übergeordnete Fragestellungen von den Verlagen/NDs zu benennen. Im Hinblick auf die personelle Ausstattung insbesondere der inhabergeführten BB ist der Kreis der Ansprechpartner in den Verlagen möglichst eng zu halten.

2. Warenkennzeichnung

Es ist bindend erforderlich, die Zeitschriften mit gültigem, eindeutigen und scannerlesbaren EAN Code sowie Preisaufdruck anzuliefern. Bei fehlenden oder nicht korrekten Angaben kann der BB den evtl. Aufwand für eine korrekte Auszeichnung berechnen.
Bei Zweitvermarktungen ist dem Objekt ein neuer Barcode zuzuweisen.
Zur Vereinfachung der logistischen Abläufe wird empfohlen, einen standardisierten Lieferschein (Anlage 3) zu nutzen (mit Ausweisung des Titels und der VDZ-Nr.).
Auch die weiteren Warenbegleitpapiere sollten mit der VDZ-Objektnummer sowie EVT versehen sein. (Anlage 4)
Bei Testvarianten eines Produktes ist es zwingend erforderlich, diese mit einer eigenen VDZ-Nr. eindeutig auszuzeichnen.

3. Disposition

  • Dispositionsmengen der Verlage/NDs sind frühzeitig zu kommunizieren, so dass es

  • dem BB möglich ist, Alternativen vorzuschlagen, bzw. eine Filialaufteilung vorzunehmen. Dem BB ist ein Mindestzeitraum von zwei Arbeitstagen bis zum Dispositionsschluss einzuräumen.

  • Bei abweichenden Bezugswünschen des BB ist eine einvernehmliche Lösung auf Basis von realistischen Verkaufserwartungen zur Vermeidung von Ausverkäufen oder überhöhter Remission anzustreben. Eine verbindliche Information über die abgestimmte Verlagsliefermenge ist erforderlich.

4. Anlieferung

Unter Berücksichtigung der begrenzten Lagerflächen des BB hat die  Anlieferung rechtzeitig vor dem EVT zu erfolgen. Als rechtzeitig gilt bei Zeitschriften eine Frist von 24 Stunden und bei Zeitungen eine angemessene Frist vor Geschäftsöffnung. Die Lieferung soll nicht früher als 3 Tage vor EVT erfolgen.

5. Infrastruktur

Die Verlage/ND und der Bahnhofsbuchhandel halten die notwendige Infrastruktur vor, die den vereinbarten Datenaustausch gewährleistet und abwickelt.

6. Markttests

Der Bahnhofsbuchhandel steht den Verlagen/ND als Partner für Markttests bei Neueinführungen, Relaunches und bei dem Vertrieb von Testprodukten zur Verfügung. Der Bahnhofsbuchhandel gewährleistet diese Markterschließungsfunktion.

7. Marketingaktivitäten

Die Beteiligten sind sich der besonderen Aufgabe der Zukunftssicherung für die Printmedien bewusst und werden insbesondere auch für junge und nachwachsende Leser attraktive Angebote schaffen.
Die Verlage/ND informieren den Bahnhofsbuchhandel rechtzeitig über Marketing-Aktivitäten in abgestimmter Form. Im Interesse der Gattung Print führen die Verlage/ND regelmäßig Marketing-Aktivitäten durch.

8. Formulare

Als Anlagen/Muster zu diesen Empfehlungen werden folgende Formate für die gemeinsame Nutzung vorgegeben.

  1. Datenblatt
  2. Satzarten
  3. Lieferschein
  4. Spitzenaufkleber
  5. Gutschein


Weitere Informationen:

Für Bahnhofsbuchhändler steht der „Aufnahmeantrag für Bahnhofsbuchhändler auf Direktbelieferung mit Presse durch Verlage“ zum Download bereit. Senden Sie den Aufnahmeantrag bitte ausgefüllt an Anja Mumm, um Ihre VDZ-Kundennummer für Bahnhofsbuchhändler zu erhalten. Bitte beachten Sie die Direktbelieferungskriterien für den Bahnhofsbuchhandel.
 

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