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Abo-Vertrieb über die Deutsche Post AG: Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung

Print & Digital Vertrieb Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Für eine Reihe von Dienstleistungen der Deutschen Post AG fällt zum 1. Juli 2010 die Umsatzsteuerbefreiung.

Für eine Reihe von Dienstleistungen der Deutschen Post AG fällt zum 1. Juli 2010 die Umsatzsteuerbefreiung. Siehe VDZ-Meldung vom 15.03.2010: „Bundestag beschließt Anpassung der Umsatzbesteuerung für Post-Dienstleistungen". Für Produkte des Bereichs Pressedistribution gilt : Außer für Streifbandzeitungen entfällt die Umsatzsteuerbefreiung, somit auch für Postvertriebsstücke und Pressesendungen zum 1. Juli 2010.

Die Deutsche Post AG wird die Verlage über Details informieren. Mittlerweile sind nähere Informationen auf der Website der Deutschen Post AG unter www.deutschepost.de/umsatzsteuer oder www.pressedistribution.de abrufbar.

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