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Aktivitäten von ARD und ZDF samt ihrer Tochterunternehmen im Netz auf ein nicht wettbewerbsrelevantes Ausmaß beschränken

Medienpolitik Startseite Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner im ProdMedia Interview

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier hat in seinem jüngsten Gutachten die online-Angebote als dritte Säule des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezeichnet.

Stimmen Sie ihm zu?

Politik – auch Medienpolitik – hat die Aufgabe, Ordnungssysteme zu schaffen, um ein geregeltes Miteinander unterschiedlicher Marktteilnehmer zu ermöglichen.

Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk und Fernsehen wird durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Er erhält seine besondere Ausprägung durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Wenn Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier in seinem von den öffentlich-rechtlichen Anstalten bestellten Gutachten die online-Angebote als dritte Säule des Grundversorgungsauftrages definiert, zeigt das eine beunruhigende oder parteigutachterlich begründete Abwesenheit von ordnungspolitischer Sensibilität. Vor allem aber sind die verfassungsrechtlichen  Ausführungen zur Zulässigkeit sendungsunabhängiger Online-Presse gelinde gesagt bestreitbar.

Sie widersprechen diametral der mit fundierten Untersuchungen und Gutachten belegten Verfassungsinterpretation, dass öffentlich-rechtliche pressemäßige Berichterstattung online wie offline allein sendungsbezogen erlaubt ist. Völlig fernliegend erscheint  aber die Ansicht, der Gesetzgeber müsse ARD und ZDF einen Freibrief für digitale Presse ausstellen.

Zu kritisieren ist, dass Papier alle online-Angebote als Rundfunk definiert. Auch wenn man als Gutachter seinem Auftraggeber verpflichtet sein mag, ist die Gleichstellung von Radio und Fernsehen mit dem Internet verwegen. Alle nicht körperlichen Informationskanäle als solche dem Rundfunk zuzuordnen, verkennt, dass das Internet kein Medium, sondern ein Verteilnetz ist, das mit beliebigen Daten auch Rundfunk und Presse transportiert.

Deshalb konzentriert sich die Diskussion auf das ordnungspolitische Argument und damit auf die Frage: Ist es mit dem höchst umstrittenen Grundversorgungsauftrag (noch) vereinbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als ein gebühren- und werbefinanziertes  Duopol den privaten Medien auch online Konkurrenz machen darf – Konkurrenz ohne jedes Marktrisiko? Die ordnungspolitische Antwort muss eindeutig lauten: Nein!

Welche Konsequenz hätte das für die online-Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Zeitungen und Zeitschriften stehen in einem seit der Erfindung des Buchdrucks nie dagewesenen Strukturwandel. Das Internet hat eine radikale Wirkung auf die gedruckten Medien. Ihr in Teilen schmerzhafter Verlust ihrer Refinanzierungsressourcen kann nur durch online-Angebote kompensiert werden. Der grundgesetzliche Auftrag der Presse kann deshalb langfristig nur unter Einbeziehung des Internet erfüllt werden.

Das Duopol von ARD und ZDF, das durch seine Gebühren ohne die Werbeeinnahmen bereits größer ist als alle Zeitschriftenverlage zusammen an Umsatz machen, wird bei der Expansionspolitik der öffentlich-rechtlichen Anstalten die Verlage online an die Wand drücken.

Eine ausbalancierte Medienpolitik mit Augenmaß muss folgerichtig die Aktivitäten von ARD und ZDF samt ihrer Tochterunternehmen im Netz auf ein nicht wettbewerbsrelevantes Ausmaß beschränken.

Der Geschäftsführer der WAZ-Gruppe, Christian Nienhaus, hat jetzt gefordert, dass die Verleger für ihre online-Angebote einen Teil der Rundfunkgebühren erhalten sollen. Was halten Sie von dieser Idee?

Ich kenne Christian Nienhaus als einen Verlagsmanager, der für ordnungspolitische Sündenfälle nicht anfällig ist. Seine Forderung soll – so verstehe ich sie – die Absurdität der öffentlich-rechtlichen Markverstopfung jetzt auch noch im online-Angebot sichtbar machen.

Am Ende ist es ein Hilferuf an die Politik, den öffentlich-rechtlichen Giganten nicht auch noch das Feld zu überlassen, das Zeitungen und Zeitschriften zum Überleben brauchen.

Wann endlich beginnt eine Debatte darüber, dass die Zeit der Dinosaurier der Grundversorgung vorbei ist, dass die schiere Größe öffentlich-rechtlicher Medien eine Existenzbedrohung für die freien Medien ist? Parteigutachten helfen da nicht weiter. Die Politik ist gefragt.

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