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Print & Digital Vertrieb

Der VDZ baut seine Rolle als Plattform für den Direktkundenvertrieb aus - Ludwig von Jagow, Geschäftsführer Vertrieb

des VDZ-Fachverbandes Publikumszeitschriften, im VDZ Jahrbuch 2012.

Die auch der Kioskverkauf über das Presse-Grosso oder den Bahnhofsbuchhandel bleibt das Abonnement eine feste Größe im Pressevertrieb. Deshalb betrachtet es der VDZ als ständige Herausforderung, die Verlage bei der Stabilisierung des Direktkundengeschäfts sowie bei der Ortung neuer Ideen für Kundenbindung und Kundengewinnung bestmöglich zu unterstützen.

Dialogmarketing, CRM, social media, mobile marketing, cross- und upselling sind die Stichworte. Selbstverständlich nimmt auch die Abwehr oder Abmilderung rechtlicher Hürden weiterhin einen erheblichen Teil der VDZ-Arbeit ein. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Sprechers der Projektgruppe Abo-Marketing, Hermann Schmidt (vormals Geschäftsführer des Jahreszeiten Verlages) aus dem aktiven Berufsleben, hat sich dieses Gremium mit über zehn Mitgliedern aus großen und mittelgroßen Verlagshäusern unter neuer Führung von Michael Fischer (Axel Springer AG) das Ziel gesetzt, den Austausch zu intensivieren.

Der VDZ will den Verlagen bei der Suche nach der „breitest en Spur“ zum Leser helfen

 Was gibt es beispielsweise Besseres als Ideen, die eine Kombination von Vertriebswegen zwischen der Zustellung des Printprodukts und elektronischen Kanälen – je nach Leserbedürfnis vorsehen, wie sie zum Beispiel in diesem Jahr mit dem Futurum Vertriebspreis (Computerwoche) ausgezeichnet wurde? Dabei kann der Leser auf Basis verschiedener Paketvarianten selbst entscheiden, welchen Kanal er zu welchem Zeitpunkt nutzen möchte.

Der VDZ Dialogmarketing-Tag, der 2011 zum dritten Mal stattfand und sich als sehr erfolgreiche VDZ-Plattform für das Direktkundengeschäft etabliert hat, bietet Verlagen sowie Partnerunternehmen dabei eine breite Palette aktueller Trends, unter anderem in den USA und Japan, aber auch die Nabelschau bezüglich des klassischen Abonnementgeschäfts (www.dialogmarketingtag.com).

Die nächste Veranstaltung im August dieses Jahres wird wieder eine breite Themenpalette enthalten, so unter anderem Fallbeispiele aus den USA, Ergebnisse einer Abo-Studie der Deutschen Post und des Allensbach-Instituts, eine Diskussionsrunde zum BMD-Geschäft, Verlagsexpertise zur Kundenbindung sowie Vorträge zur Rolle von Social Media und Mobile Marketing.

Telefonmarketing

Noch ist das vom Bundesrat initiierte Gesetz zur (noch weitergehenden) Verschärfung der Telefonwerbung, das unter anderem die schriftliche Bestätigung eines telefonisch geschlossenen Vertrages vorsah, nicht verabschiedet worden. Auch hier scheint Überzeugungsarbeit gewirkt zu haben. Jedenfalls sehen die derzeitigen Überlegungen des Justizministeriums so aus, dass das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung auf Gewinnspieldienste zur Teilnahme an mehreren Gewinnspielen beschränkt werden soll.

Datenschutznovelle

Bezüglich der Nutzung eigener wie auch fremder Adressen sei noch einmal an das vor fast drei Jahren novellierte Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere dort dessen Paragraphen 28 mit erheblichen Einschränkungen zum Beispiel beim Listenprivileg erinnert. Die Übergangfrist, in welcher die Adressnutzung noch auf Basis des alten Rechts erlaubt ist, endet Ende August dieses Jahres. Weitere erhebliche Einschränkungen hielt noch vor wenigen Wochen der Entwurf einer europäischen Datenschutznovelle bereit. Insbesondere auch durch intensive Interventionen seitens des VDZ konnte erreicht werden, dass das Verbot des Direktmarketing ohne vorherige Einwilligung letztendlich doch gestrichen werden soll. Das ist sicherlich ein großer Erfolg. Dennoch birgt diese Novelle weiterhin erhebliche Einschränkungen.

SEPA –Lastschrift

Eine EU-Verordnung sieht nunmehr Enddaten für die nationalen Zahlungsverfahren, so auch das Lastschriftverfahren, vor. Demnach wird die SEPA-Lastschrift, die bereits 2009 eingeführt wurde, ab 1. Februar 2014 verpflichtend und das nationale Lastschrift- Einzugsermächtigungsverfahren ablösen. Wesentliche Änderungen gegenüber dem nationalen Lastschriftverfahren werden neben der grenzüberschreitenden Nutzungsmöglichkeit im Euro-Raum, die internationale Kundenkennung IBAN/BIC an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl, die Notwendigkeit eines Fälligkeitsdatums mit Vorankündigung des Bankeinzuges sowie eine eindeutige Identifikation durch eine Mandatsreferenz oder Gläubiger-ID sein.

Verlage nutzen den Bankeinzug über das Lastschriftverfahren in erheblichem Maße im Abo-Marketing. In einigen wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf SEPA sind die Bemühungen erfolgreich gewesen. So wird zum Beispiel sichergestellt werden, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen (Bestandsmandate) automatisch auf das SEPA-Mandat umgestellt werden können. Somit wird zum Enddatum kein Erfordernis bestehen, die Bestands-Einzugsermächtigungen mit SEPA-Standard neu abzufordern.

Vereinbarung mit der Deutschen Post zur Preisentwicklung ab 2012

Im vergangenen Jahr haben sich VDZ durch die VDZ-Postkommission auf das Verfahren der Preisgestaltung beim Vertrieb von Postvertriebsstücken für die Jahre 2012 bis 2016 geeinigt. Die Preise für den Versand von Wochen- und Monatstitel sowie Werbeversand orientieren sich dabei am Verbraucherpreisindex insgesamt für Deutschland, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt. Dabei wurde vereinbart, die Preisfestlegungen für die Jahre 2013 bis 2016 jeweils im Voraus zwischen der Deutschen Post AG und der VDZ-Postkommission zu besprechen. Trotz der damit einhergehenden Preissteigerungen ist aus Verbandssicht herauszustellen: Gerade für kleinere und mittlere Verlage bieten diese Gespräche des VDZ mit der Deutschen Post AG einen Vorteil, nämlich planbare Rahmenbedingungen für das Zustellgeschäft über mehrere Jahre.

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