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Leistungsschutzrecht

Dapd-Gastbeitrag von VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer zum Leistungsschutzrecht

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Verlage bauen Medienmarken auf, investieren in Qualität, Werbung und Infrastruktur, entwickeln digitale Geschäftsmodelle und tragen das unternehmerische Risiko. Deshalb sind auch im Netz die Websites starker Verlagsmarken zentrale Anlaufstellen für Millionen von Lesern. Auch deshalb schreiben viele bekannte Blogger unter dem Dach von Verlagsmarken.

Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vor, der ein Schutzrecht der Presseverleger an ihren Leistungen einführen soll. Danach dürfen Suchmaschinen und ähnliche Aggregatoren die Leistungen der Verlage nur noch im Einvernehmen mit dem Presseverleger gewerblich öffentlich zugänglich machen. Die Verlage entscheiden unternehmerisch, zu welchen Bedingungen Dritte ihre digitalen Presseprodukte verwerten und vermarkten dürfen.

Es handelt sich um hochrelevantes Zukunftsthema und ist auch ein Zeichen der grundlegenden Wertediskussion die mit viel Leidenschaft geführt wird. Im Internet kann und wird die Online-Presse von Dritten ausschnittsweise oder komplett übernommen und in unterschiedlicher Weise verwertet und vermarktet. Damit ist das Schutzbedürfnis der Verlage so groß wie bei Werkmittlern der Film- und Musikindustrie, die längst über eigene Leistungsschutzrechte verfügen.

Das vorgesehene Recht bleibt sogar hinter dem Schutz anderer Werkmittler zurück. So sind gewerbliche Vervielfältigungen von Presseprodukten oder die gewerbliche Veröffentlichung in internen oder externen Unternehmensangeboten nicht geschützt. Hier wird es leider dabei bleiben, dass nur der vielfach unzureichende und letztlich versperrte Weg über die Wahrnehmung abgetretener Urheberrechte der Journalisten den Verlagen Rechtsschutz ermöglicht. Das Lesen, Ausdrucken und Speichern von Online-Inhalten bleibt wie bisher erlaubt – dies gilt für private wie gewerbliche Nutzer. Das Zitieren und Verlinken ist nach wie vor uneingeschränkt möglich. Von einer Bedrohung der Freiheit im Internet oder gar der Meinungsvielfalt kann nicht die Rede sein. Das Leistungsschutzrecht soll und wird eine zukunftsorientierte Geschäftstätigkeit der Verlage im Web auch nicht ersetzen, sondern schafft einen längst überfälligen Rechtsrahmen.

Den Gesetzentwurf begrüßen wir mit Nachdruck, weil er die Entscheidung über einen sehr wichtigen Bereich der gewerblichen Verwertung von Presseprodukten – wieder - den Presseverlegern selbst überantwortet.

>>> Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht finden Sie in unserer Leistungsschutzrecht-Themenbox auf der Startseite.

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