Diskussionsveranstaltung zum Urhebervertragsrecht
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Urhebervertragsrechts. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf kann der Urheber seine Rechte nach fünf Jahren zurückrufen, ihm werden umfangreiche Auskunftsansprüche eingeräumt. Pauschale Vergütungsmodelle sollen zurückgedrängt werden. Die Verwerter sollen günstigere Regelungen durch kollektive Vereinbarungen erreichen können. Verbände der Kreativen sollen ein Verbandsklagerecht erhalten.
Die Verlage und andere Branchen haben sich mit den Vorschlägen intensiv beschäftigt. Es stellt sich nicht nur die Frage, ob die Neuregelungen der Kreativwirtschaft insgesamt schaden werden, sondern auch, ob die Regelungen verfassungs- und europarechtlichen Grundsätzen genügen.
Um diese Fragen zu thematisieren lädt das
Institut für Europäisches Medienrecht e.V.
am Donnerstag, 28. Januar 2016, von 9.30 bis 15.30 Uhr
zu einer Diskussionsveranstaltung in das VKU Forum, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin, ein.
Mehr Informationen zu der Veranstaltung und der Anmeldung finden Sie <link fileadmin vdz_de user_upload download presse downloads programm_28.1.2016.pdf file>hier.
Den Verfassungsfragen wird Professor Christoph Möllers von der Humboldt-Universität in Berlin nachgehen. Der Tübinger Universitätsprofessor Stefan Thomas wird sich der Problematik widmen, ob kollektive Vereinbarungen von freiberuflich Tätigen in Form von Gemeinsamen Vergütungsregeln mit europäischen Wettbewerbsregeln vereinbar sind.
Die Veranstaltung wird unterstützt durch die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), Bertelsmann, den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), den Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), den Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), den Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).