Ihr direkter
Weg zu uns.

Navigation

Drohende Zwangsinformationen in der Werbung für leichte Nutzfahrzeuge

Medienpolitik Erstellt von Eva-Anabelle v.d. Schulenburg

Heute wird im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge abgestimmt.

Heute wird im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge abgestimmt. Der VDZ hat sich erneut an die Abgeordneten gewandt und diese nachdrücklich aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Medienwerbung nicht mit weiteren Zwangsinformationen belastet wird.

Weder der Kommissionsvorschlag noch der Entwurf der Stellungnahme des Berichterstatters behandeln Werbefragen oder sehen gar weitere Werbebeschränkungen vor. Allein Änderungsanträge einer liberalen französischen Abgeordneten wollen die Verordnung mit Werbebeschränkungen für die Werbung in der Presse und anderen Medien belasten.

Der VDZ hat im Vorfeld der Abstimmung erneut betont, dass durch derartige Vorgaben die für freie und unabhängige Medien existenznotwendige Werbefinanzierung weiter gefährdet und beschädigt wird. Hervorgehoben hat der VDZ in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Werbebeschränkungen mit der Folge weiterer Schwächung der Presse auch klimapolitisch kontraproduktiv sind. Die Presse ist auch für die Informations- und Meinungsbildung in Sachen Klima und Energieeffizienz zwingend auf Werbeeinnahmen angewiesen. Diese werden jedoch beschädigt, wenn Gesetze bspw. die Angabe einer negativen Energieeffizienz beworbener Produkte erzwingen. Rückgehende Werbeeinnahmen führen letztendlich zu einem Verlust an redaktionellen Beiträgen, die ein wesentliches Element jeder erfolgreichen Klimapolitik sind.

Im mitberatenden Industrieausschuss hatten sich die Abgeordneten bei der Abstimmung über den Vorschlag im Juni dieses Jahres letztendlich dafür ausgesprochen, keine Zwangsinformationen in der Werbung im Verordnungstext vorzusehen. Als Kompromiss wurde jedoch ein Änderungsantrag angenommen, der sich dafür ausspricht, die PKW-Labelling-Richtlinie auf leichte Nutzfahrzeuge auszuweiten, so dass auch in der Werbung für diese Fahrzeuge der Benzinverbrauch und der CO2-Ausstoß angegeben werden müssen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Lott; k.lott[at]dz.de

Druckansicht Seite weiterempfehlen